Aufenthaltserlaubnis – Personen im Beamtenverhältnis
Wenn Sie als Beamter*in für einen deutschen Dienstherrn arbeiten, wird Ihnen zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis können insbesondere in das Beamtenverhältnis berufene Hochschullerer*innen und andere Mitarbeitenden des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals erhalten. Mit dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung von Dienstpflichten bei einer deutschen Dienststelle haben Sie die Möglichkeit, schon nach drei Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ( Niederlassungserlaubnis) zu erhalten.
Visumverfahren:
Wenn Sie einem Drittstaat ( nicht der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz) angehören, brauchen Sie für die Einreise zum Zweck der Beschäftigung in der Regel ein Visum, welches bei der Deutschen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Das Visum ist für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht erforderlich.
Nach der Einreise:
Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis:
Bevor Ihr Visum/ Aufenthaltstitel abläuft, müssen Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Sie visafrei einreisen können, müssen Sie den Antrag innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise stellen.
Bitte reichen Sie das Antragsformular sowie die erforderlichen Unterlagen online oder per Post ein. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Gültigkeitsdauer:
Die Aufenthaltserlaubnis gilt maximal drei Jahre. Wenn das Dienstverhältnis auf einen kürzeren Zeitraum befristet ist, dann gilt die Aufenthaltserlaubnis nur für diesen Zeitraum.
Voraussetzungen
- Sie sind in München gemeldet
- Sie stehen in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto(Fotoautomaten finden Sie auch in der Ausländerbehörde)
- Gültiges Visum zur Einreise
- Nachweis über Krankenversicherung (Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung mit Angaben zu Art und Umfang der Versicherung).
- Hinweise: Der Krankenversicherungsschutz muss nach Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Er darf keine Leistungsausschlüsse in größerem Umfang enthalten. Es darf im Krankheitsfall bei den versicherten Leistungen kein höherer Selbstbehalt als 300 Euro im Jahr abverlangt werden. Der Krankenversicherungsschutz darf keine Begrenzung der zu erstattenden Kosten im Krankheitsfall und keine Ablauf- oder Erlöschensklausel hinsichtlich eines bestimmten Lebensalters enthalten.
- Nachweise über das Beamtenverhältnis (Urkunde über die Berufung in das Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn)
- Bestätigung über das Dienstverhältnis (lassen Sie hierfür das Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis durch Ihre*n Arbeitgeber*in ausfüllen).
- Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
- Bei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung Vermieter*in oder Kontoauszüge über die Miethöhe
- bei Eigentumswohnungen ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld.
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung der zur Personensorge berechtigten Personen (Eltern)
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Fragen & Antworten
Nach drei Jahren können Sie eine Niederlassungserlaubnis bekommen.
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