Aufenthaltserlaubnis – Personen im Beamtenverhältnis

Wenn Sie als Beamter*in für einen deutschen Dienstherrn arbeiten, wird Ihnen zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Beschreibung

Visumverfahren:
Vor der Einreise müssen Sie ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Den Antrag müssen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

EU-/ EWR-Bürger*innen brauchen kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis.

Nach der Einreise:
Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis:
Bevor Ihr Visum abläuft, müssen Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Sie visafrei einreisen können, müssen Sie den Antrag innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise stellen.

Bitte senden Sie uns das Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen online oder per Post zur Beantragung. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin.

Gültigkeitsdauer:

Die Aufenthaltserlaubnis gilt maximal drei Jahre. Wenn das Dienstverhältnis auf einen kürzeren Zeitraum befristet ist, dann gilt die Aufenthaltserlaubnis nur für diesen Zeitraum.

Voraussetzungen

  • Sie sind in München gemeldet
  • Sie stehen in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto(Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
  • Gültiges Visum zur Einreise 
  • Nachweis über Krankenversicherung (Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung mit Angaben zu Art und Umfang der Versicherung). Hinweise: Der Krankenversicherungsschutz muss nach Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Er darf keine Leistungsausschlüsse in größerem Umfang enthalten. Es darf im Krankheitsfall bei den versicherten Leistungen kein höherer Selbstbehalt als 300 Euro im Jahr abverlangt werden. Der Krankenversicherungsschutz darf keine Begrenzung der zu erstattenden Kosten im Krankheitsfall und keine Ablauf- oder Erlöschensklausel hinsichtlich eines bestimmten Lebensalters enthalten.
  • Nachweise über das Beamtenverhältnis (Urkunde über die Berufung in das Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn)
  • Bestätigung über das Dienstverhältnis (bitte verwenden Sie hierfür das Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis).
  • Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
  • Bei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung Vermieter*in oder Kontoauszüge über die Miethöhe; bei Eigentumswohnungen ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld.
  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung der zur Personensorge berechtigten Personen (Eltern)

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10 – 12 Wochen

Gebührenrahmen

Erwachsene: 100 Euro
Minderjährige: 50 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Nach drei Jahren können Sie eine Niederlassungserlaubnis bekommen.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
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