Anzeige von Kaminen und Öfen

Wenn Sie einen Kamin oder Ofen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung installieren wollen, muss dieser vor der Nutzung über dieses Formular gemeldet werden.

Beschreibung

In der Stadt München gibt es Regeln für neue oder ausgetauschte Kamine und Öfen, die mit Holz oder anderen festen Stoffen heizen.

Diese Öfen dürfen nur genutzt werden, wenn sie wenig Schadstoffe ausstoßen und die Grenzwerte einhalten (siehe dazu "Münchener Brennstoffverordnung" oder "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes").

Die erlaubten Werte sind:

  • Kohlenmonoxid: höchstens 1250 mg/m³

  • Staub: höchstens 40 mg/m³

Kaminen und Öfen müssen vor der ersten Nutzung beim Referat für Klima- und Umweltschutz angezeigt werden.

Neue oder ausgetauschte Öfen: Vor dem ersten Benutzen müssen Sie die Anlage melden.

Alte Öfen (vor 2015 eingebaut): Wenn Sie einen alten Ofen weiter nutzen wollen, müssen Sie das ebenfalls melden.

Benötigte Unterlagen

Unterlagen für die Meldung von neuen Kaminen/ Öfen:

  1. Ausgefülltes „ Formular für den Betrieb einer Neuanlage
  2. Nachweis über die Einhaltung der oben genannten Grenzwerte ( Typprüfung/ Prüfstandbescheinigung des Herstellers)
  3. Diese Unterlagen senden Sie per E-Mail an brennstoffverordnung.rku@muenchen.de oder schicken einen Brief an das Referat für Klima- und Umweltschutz(Adresse sieh Kontaktfeld unten).

Unterlagen für die Anzeige des Weiterbetriebs von alten Kaminen/ Öfen:

  1. Ausgefülltes „ Formular für den Weiterbetrieb einer Altanlage
  2. Möglichkeiten für den Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte ( Prüfstandbescheinigung):
    1. Nachweis über die Einhaltung der oben genannten Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid oder
    2. Nachweis der Installation eines Staubfilter und Nachweis über die Einhaltung der oben genannten Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid oder
    3. Nachweis der Installation eines Staubfilter und Nachweis von einem eingemauerten Ofeneinsatz im Sinne des Paragraf 4 Absatz 5 Münchner Brennschutzverordnung (schriftliche Bestätigung durch den/ die bevollmächtigte*n Bezirksschornsteinfeger*in)
  3. Diese Unterlagen senden Sie per E-Mail an brennstoffverordnung.rku@muenchen.de oder schicken einen Brief an das Referat für Klima- und Umweltschutz(Adresse sieh Kontaktfeld unten).

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt einen Monat ab Eingang der Meldung mit den jeweiligen Nachweisen.

Die Anforderungen an den Kamin/ Ofen gelten als erfüllt, wenn Sie vom Referat für Klima- und Umweltschutz innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung keine Rückmeldung per Post oder E-Mail erhalten.

Es erfolgt keine Bestätigung der Meldung, wenn die Anforderungen anhand der Nachweise erfüllt sind. Sie können Ihren Kamin/ Ofen nun nutzen.

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Fragen & Antworten

Eine Prüfstandbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass ein Kamin oder Ofen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt.​

Wofür wird sie gebraucht?

  • Sie zeigt, dass das Gerät auf einem Prüfstand getestet wurde.

  • Sie bestätigt, dass der Kamin oder Ofen die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einhält (für Feinstaub und Kohlenmonoxid).

Die Prüfstandbescheinigung für Ihren Kamin oder Ofen können Sie direkt beim Hersteller anfordern.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an brennstoffverordnung.rku@muenchen.de

Rechtliche Grundlagen

Münchner Brennstoffverordnung
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)

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Post

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Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47759

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

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