Anmeldung für die Wirtschaftsschulen
Die Wirtschaftsschule führt als berufliche Schule praxisnah und modern zum mittleren Schulabschluss, also der Mittleren Reife.
Beschreibung
Die Wirtschaftsschule ist eine bayerische Besonderheit. Als berufliche Schule führt sie praxisnah und modern zum mittleren Schulabschluss, also der Mittleren Reife. Sie vermittelt Allgemeinbildung und eine umfassende kaufmännische Grundbildung.
Die Einschreibetermine variieren bei den jeweiligen Schulen. Sie sind auch davon abhängig, ob Ihr Kind die
- Zweistufige (10.-11. Jahrgangsstufe),
- Dreistufige (8.-10. Jahrgangsstufe)
- Vierstufige (7.-10. Jahrgangsstufe) oder
- Fünfstufige Wirtschaftsschule (6.-10. Jahrgangsstufe) besuchen möchte.
Die Einschreibung für das Schuljahr 2023/2024 ist an folgenden Terminen möglich:
Städtische Riemerschmid-Wirtschaftsschule:
- 2-stufig: Einschreibetermin am Montag, 24. Juli bis 5. August 2023
- 3-, 4- und 5-stufig: ab Montag, 27. Februar 2023
Städtische Friedrich-List-Wirtschaftsschule:
- 2-stufig: Einschreibetermin am Montag, 24. Juli bis 5. August 2023
- 3-, 4- und 5-stufig: ab Dienstag, 28. Februar 2023 sowie am Einschreibetag, dem 7. März 2023
Staatliche Dieter-Hildebrandt-Wirtschaftsschule München:
- Anmeldung für den Standort Sendling und Standort Oberhaching (zweistufig): Montag, 12. Juni bis Freitag, 21. Juli 2023
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Schule.
Der gegebenenfalls notwendige Probeunterricht wird am Mittwoch, 3. Mai bis Freitag, 5. Mai 2023 stattfinden und dauert drei Vormittage.
Geprüft werden die Fächer Deutsch (Textwiedergabe, Sprachlehre, Arbeit am Text) und Mathematik.
Eine Übersicht mit wichtigen Terminen finden Sie unter "Formulare & Links".
Voraussetzungen
Vierjährige Ausbildung
- Ihr Kind darf am 30. Juni des Eintrittsjahres noch nicht 15 Jahre alt sein
- Erfolgreicher Besuch der 6. oder 7. Jahrgangsstufe
- Bei Übertritt aus Hauptschule: Übertrittszeugnis bescheinigt Eignung (andernfalls Teilnahme am Probeunterricht erforderlich)
- Bei Übertritt aus Hauptschule „M-Zweig“, Realschule oder Gymnasium: 7. Klasse bereits erfolgreich besucht oder Vorrückungserlaubnis in 7. Jahrgangsstufe
Zu beachten: Für Schülerinnen und Schüler aus dem Gymnasium genügt bereits die Note "ausreichend" in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, wenn die Vorrückungserlaubnis fehlt (andernfalls Teilnahme am Probeunterricht erforderlich).
Dreijährige Ausbildung
- Ihr Kind darf am 30. Juni des Eintrittsjahres noch nicht 16 Jahre alt sein
- Erfolgreicher Besuch der 7. oder 8. Jahrgangsstufe
- Bei Übertritt aus Hauptschule: Übertrittszeugnis bescheinigt Eignung (andernfalls Teilnahme am Probeunterricht erforderlich)
- Bei Übertritt aus Hauptschule „M-Zweig“, Realschule oder Gymnasium: 8. Klasse bereits erfolgreich besucht oder Vorrückungserlaubnis in 8. Jahrgangsstufe
Zu beachten: Für Schülerinnen und Schüler aus dem Gymnasium genügt bereits die Note "ausreichend" in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, wenn die Vorrückungserlaubnis fehlt (andernfalls Teilnahme am Probeunterricht erforderlich).
Zweijährige Ausbildung
- qualifizierender Hauptschulabschluss - das Fach Englisch muss dabei entweder im Zeugnis oder im Jahreszeugnis der 9. Klasse mindestens die Note 3 aufweisen. Wenn die 9. Klasse des "M"-Zuges der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums nicht bestanden wurde, muss das Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 aufweisen. Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt. Die Probezeit dauert bis Dezember beziehungsweise bis zum Halbjahreszeugnis im Februar.
Benötigte Unterlagen
Am Tag der Einschreibung müssen Erziehungsberechtigte oder eine bevollmächtigte Vertretung (zum Beispiel die Schülerin/der Schüler selbst) folgende Dokumente im Original vorlegen:
- Anmeldeformular – unterschrieben von Erziehungsberechtigten
- Geburtsurkunde im Original
- Bei Übertritt aus der 6., 7. und 8. Klasse der Hauptschule Übertrittszeugnis im Original
- Bei Übertritt aus der 9. Klasse der Hauptschule, Realschule oder Gymnasium das Halbjahreszeugnis, das Abschluss- oder Jahreszeugnis muss nachgereicht werden
- gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss
In Ausnahmefällen sind die Schülerinnen und Schüler, die sich anmelden wollen, bereits volljährig. In diesen Fällen können sie das Anmeldeformular selbst unterschreiben.
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