Anliegerauskünfte über Erschließungsbeiträge

Für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung von Straßen erhebt die Landeshauptstadt München Erschließungsbeiträge.

Beschreibung

Für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erhebt die Landeshauptstadt München als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung.

Bei Bedarf erteilt das Sachgebiet Erschließung gebührenpflichtige Auskünfte über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge. Dazu ist die Angabe des zu bewertenden Objektes und der Flurstücksnummer notwendig.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

3 – 5 Tage

Gebührenrahmen

Je geprüftes Grundstück werden 25,00 € Verwaltungsgebühren erhoben.

Sollte eine Berechnung gewünscht sein, werden 100,00 € Verwaltungsgebühren erhoben. Wir weisen darauf hin, dass eine Vorabberechnung unverbindlich und nicht immer möglich ist.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Kann die Auskunft auch telefonisch erfolgen?


Nein, eine schriftliche Anforderung ist erforderlich. Nutzen Sie dazu gern unser Antragsformular.

Rechtliche Grundlagen

§ 127 ff BauGB

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