Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln
Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.
Beschreibung
Zum Mitführen von medizinisch notwendigen Betäubungsmitteln, insbesondere auf Reisen, können die ausgestellten ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigt werden. Dabei wird geprüft, ob die jeweils ausstellenden Ärzt*innen ordnungsgemäß beim Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV) für das Stadtgebiet München gemeldet sind.
Die Online-Terminbuchung wird jeweils am Montag (vormittags) für die nächste Woche frei geschaltet.
Voraussetzungen
Folgende Punkte sind bei der Erstellung oder Beglaubigung zu beachten:
- Der/die ausstellende Ärzt*in muss im Stadtgebiet München ordnungsgemäß beim Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV) gemeldet sein.
- Die ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln muss im Original vorgelegt werden. Ein Abdruck ist nicht ausreichend.
- Die ärztliche Bescheinigung muss immer mit Stempel und Unterschrift von der/dem ausstellenden Ärzt*in versehen sein (keine Unterschrift "im Auftrag" oder "in Vertretung").
- Es wird dringend geraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise zu klären.
Benötigte Unterlagen
- Original der ärztlichen Bescheinigung oder des Attestes mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Ärztin oder des ausstellenden Arztes
- Personalausweis oder Reisepass
- Sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, kann eine Person bevollmächtigt werden. Diese benötigt:
- eine schriftliche Vollmacht
- Personalausweis/ Reisepass in Kopie des Vollmachtgebers
- Personalausweis/ Reisepass der bevollmächtigten Person
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Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +49 89 233-47848
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
Raum: Zimmer 2041
Sprechzeiten (nur mit Termin)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
13.00 - 16.30 Uhr