Änderung der Nebenbestimmungen (Arbeitserlaubnis)
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln wollen, brauchen Sie dafür eine Genehmigung der Ausländerbehörde.
Beschreibung
Nebenbestimmungen sind zusätzliche Bedingungen, die an den Aufenthaltstitel geknüpft werden können. Sie regeln zum Beispiel die Arbeitserlaubnis. Die Entscheidung über die Nebenbestimmungen trifft die zuständige Ausländerbehörde.
Wenn Sie diese ändern möchten, können Sie online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.
Arbeitsplatzwechsel
Ein Aufenthaltstitel zur Beschäftigung ist in den ersten zwei Jahren an ein Unternehmen gebunden. Wenn Sie das Unternehmen wechseln wollen, benötigen Sie die Genehmigung der Ausländerbehörde und gegebenenfalls der Bundesagentur für Arbeit.
Sie brauchen keine Genehmigung, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einem Aufenthaltstitel zur Beschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber gearbeitet haben.
Kontakt und Antragstellung:
Wenn Sie die Nebenbestimmungen ändern wollen, reichen Sie bitte die benötigten Unterlagen über unseren Online-Antrag ein.
Wenn wir den Wechsel des Unternehmens erlauben können, buchen wir Ihnen einen verbindlichen Termin zur Abholung Ihrer Genehmigung. Erst wenn Sie die Genehmigung von uns erhalten haben, dürfen Sie die neue Tätigkeit beginnen.
Alle Informationen zum Studienwechsel.
Voraussetzungen
- Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, die auf einen bestimmten Arbeitgebenden beschränkt ist.
- Die neue Arbeitsstelle muss zu Ihrer Hochschulausbildung / beruflichen Qualifikation und das Gehalt zu Ihrem Aufenthaltstitel passen.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, beraten wir Sie über mögliche weitere Schritte.
Benötigte Unterlagen
Arbeitsplatzwechsel:
- Gültiger Reisepass oder Passersatz sowie Aufenthaltstitel
- Neuer Arbeitsvertrag
- Vollständig ausgefüllte Versicherung zur Ausübung der Beschäftigung (bitte zusammen mit dem Arbeitsvertrag hochladen)
- Ausgefülltes Formular „ Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis “
Arbeitsplatzwechsel bei Blauer Karte EU
Alle Informationen zum Arbeitsplatzwechsel mit der Blauen Karte EU. Bitte nutzen Sie in diesem Fall diesen Online-Service.
Wechsel/Aufnahme der selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit:
- Gültiger Reisepass oder Passersatz sowie Aufenthaltstitel
- Wohnraumbescheinigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Einkommensteuerbescheide
- Gewinn- und Verlustrechnung oder betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Aktualisierte Darstellung des Unternehmens sowie Ausblick auf die nächsten drei Jahre
Hinweis Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
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