Änderung der Nebenbestimmungen (Arbeitserlaubnis)

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln wollen, brauchen Sie dafür eine Genehmigung der Ausländerbehörde.

Beschreibung

Nebenbestimmungen sind zusätzliche Bedingungen, die an den Aufenthaltstitel geknüpft werden können. Sie regeln zum Beispiel die Arbeitserlaubnis. Die Entscheidung über die Nebenbestimmungen trifft die zuständige Ausländerbehörde.

Wenn Sie diese ändern möchten, können Sie online    die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.

Arbeitsplatzwechsel

Ein Aufenthaltstitel zur Beschäftigung ist in den ersten zwei Jahren an ein Unternehmen gebunden. Wenn Sie das Unternehmen wechseln wollen, benötigen Sie die Genehmigung der Ausländerbehörde und gegebenenfalls der Bundesagentur für Arbeit.

Sie brauchen keine Genehmigung, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einem Aufenthaltstitel zur Beschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber gearbeitet haben.

Kontakt und Antragstellung:

Wenn Sie die Nebenbestimmungen ändern wollen, reichen Sie bitte die benötigten Unterlagen über unseren Online-Antrag   ein.

Wenn wir den Wechsel des Unternehmens erlauben können, buchen wir Ihnen einen verbindlichen Termin zur Abholung Ihrer Genehmigung. Erst wenn Sie die Genehmigung von uns erhalten haben, dürfen Sie die neue Tätigkeit beginnen.

Alle Informationen zum Studienwechsel.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, die auf einen bestimmten Arbeitgebenden beschränkt ist.
  • Die neue Arbeitsstelle muss zu Ihrer Hochschulausbildung / beruflichen Qualifikation und das Gehalt zu Ihrem Aufenthaltstitel passen.

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, beraten wir Sie über mögliche weitere Schritte.

Benötigte Unterlagen

Arbeitsplatzwechsel:

Arbeitsplatzwechsel bei Blauer Karte EU

Alle Informationen zum Arbeitsplatzwechsel mit der Blauen Karte EU. Bitte nutzen Sie in diesem Fall diesen Online-Service.

Wechsel/Aufnahme der selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit:

  • Gültiger Reisepass oder Passersatz sowie Aufenthaltstitel
  • Wohnraumbescheinigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Einkommensteuerbescheide
  • Gewinn- und Verlustrechnung oder betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Aktualisierte Darstellung des Unternehmens sowie Ausblick auf die nächsten drei Jahre

Hinweis Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10 – 12 Wochen

Gebührenrahmen

50 Euro

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-27501

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

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