Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien
Wenn Sie Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien partizipativ erarbeiten möchten, können Sie sich für diese Förderung bewerben.
Beschreibung
Auf Grundlage der Konzeption Kulturelle Bildung für München vergibt das Kulturreferat der Landeshauptstadt München Zuschüsse zur Förderung professioneller partizipativer Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien. Die minimale Antragssumme beträgt 4.000 Euro, die maximale Antragssumme 20.000 Euro pro Projekt.
Zielsetzung
Die Tanz- und Theaterproduktionen werden mithilfe vielfältiger kultureller Ausdrucksformen umgesetzt und von einem professionellen Team angeleitet. Sie zeichnen sich durch künstlerische Qualität, Prozesscharakter und einen hohen Grad an Partizipation aus und formulieren einen eigenständigen künstlerischen Ansatz. Die beteiligten Kinder, Jugendlichen, jungen oder älteren Erwachsenen oder hochaltrigen Erwachsenen werden aktiv in die Vorbereitungs- und Produktionsprozesse einbezogen.
Im Sinne der kulturellen Teilhabegerechtigkeit begrüßen wir Projekte, die auch solche Menschen ansprechen, die sonst wenig Zugang zu Darstellender Kunst finden. Dies wird durch spezifische Inhalte, Methodiken, Proben- und Spielorte sowie Kooperationspartner erreicht.
Antragsfrist: Montag, 21. Juli 2025, 23:59 Uhr. Es gilt der digitale Eingang bei der Landeshauptstadt München, nicht der Absendezeitpunkt der Unterlagen im Antragsportal.
Ein Online-Beratungstermin findet am Montag, 30. Juni 2025 von 11 bis 12 Uhr statt.
Voraussetzungen
Die Ausschreibung richtet sich an Professionelle aus allen Bereichen der Darstellenden Künste. Die Antragstellenden müssen Erfahrungen vorweisen können, die sie für die erfolgreiche Durchführung qualifizieren.
Die Projekte sollen zentrale Punkte der Konzeption Kulturelle Bildung für München befördern. Das heißt, sie bemühen sich, kulturelle Teilhabegerechtigkeit herzustellen und berücksichtigen Aspekte der Inklusion, Diversitätsförderung und Gendergerechtigkeit.
- Antragsberechtigt sind Vermittler*innen, Pädagog*innen und Künstler*innen, freie Bühnen und freie Träger aus dem Bereich Tanz und Theater.
- Das Projekt findet in München und mit Teilnehmenden aus München statt. Die Antragstellenden haben ihren künstlerischen Arbeitsschwerpunkt im Großraum München.
- In der Projektbeschreibung sind die tanz- und theaterpädagogischen Konzepte schlüssig dargestellt.
- Bezieht der*die Antragstellende eine institutionelle Förderung, muss eine klare Abgrenzung von der dauerhaften Förderung dargestellt werden.
- Die projektbezogene Förderung kann Produktionskosten, Kosten für die Premiere und für Folgeaufführungen umfassen. Der Premierentermin muss bei Antragstellung noch nicht feststehen.
- Die Aufführungen müssen in der Regel im Stadtgebiet stattfinden. Im begründeten Ausnahmefall kann bei einzelnen Aufführungen von dieser Regel abgewichen werden.
- Die Projektmittel müssen grundsätzlich im Jahr 2026 verwendet werden.
- Die Kalkulation ist ausgeglichen, das heißt die Einnahmen sind gleich hoch wie die Ausgaben.
- Nicht gefördert werden Projekte, die federführend von staatlichen, städtischen oder bezirklichen Institutionen konzipiert und durchgeführt werden. Kooperationen der freien Szene mit solchen Institutionen sind jedoch zulässig.
- Es gelten die Zuwendungsrichtlinien des Kulturreferats der Landeshauptstadt München
- Darüber hinaus gelten die allgemeinen Förderkriterien des Kulturreferats der Landeshauptstadt München.
Benötigte Unterlagen
Informationen zur Antragstellung
Der Antrag ist erstmals über ein Online-Portal von it@M zu stellen: www.muenchen.de/projektantrag-dk
Wichtige Informationen zur Antragstellung, den benötigten Unterlagen und der Förderung finden Sie unter „ Links & Downloads “ in den Dokumenten „Ausschreibung“ sowie „Informationen zum Online-Antrag“.
Rechtliche Grundlagen
Die Vergabe der Mittel erfolgt durch das Kulturreferat auf Grundlage einer Empfehlung der Jury Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien, die aus Stadtratsmitgliedern sowie Fachjuror*innen zusammengesetzt ist. Nach aktuellem Planungsstand werden die Antragstellenden voraussichtlich Mitte / Ende Oktober die Rückmeldung über die Zu- oder Absage bekommen.
Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen
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