Wahl-Benachrichtigung
Hier erfahren Sie:
Das ist eine Wahl-Benachrichtigung.
Alle Wahl-Berechtigten bekommen eine Wahl-Benachrichtigung
Die Wahl-Benachrichtigung ist ein Brief.
Der Brief kommt mit der Post.
Der Brief ist bis zum 2. Februar 2025 bei Ihnen Zuhause.
Die Wahl-Benachrichtigung bedeutet:
Sie dürfen bei der Bundes-Tags-Wahl wählen.
Machen Sie den Brief gleich auf.
Heben Sie den Brief gut auf.
Wenn Sie zum Wählen gehen möchten.
Sie brauchen den Brief am 23. Februar 2025 um zu wählen.
Was steht auf der Wahl-Benachrichtigung?
Klicken Sie auf den Link.
Dann öffnet sich eine neue Seite.
Auf der Seite erklären wir:
Das steht auf der Wahl-Benachrichtigung.
Sie haben keine Wahl-Benachrichtigung bekommen?
Die Wahl-Benachrichtigung ist bis zum 2. Februar 2025 nicht bei Ihnen?
Dann fragen Sie bitte beim Wahl-Amt nach.
Das Wahl-Amt kümmert sich um alles rund um die Wahl.
Klicken Sie auf den Link.
Dann öffnet sich eine neue Seite.
Auf der Seite erklären wir:
Es gibt 3 Möglichkeiten zum Nachfragen.
Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe
Der Original-Text stammt von dem Wahl-Amt München.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München
Der Text ist überarbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg
Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g`macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef von der KJF Werkstätten gGmbH.
Die gezeichneten Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter www.inclusion-europe.eu