Wählen in München
Sie wollen am 23. Februar 2025 in München wählen?
Hier bekommen Sie alle Informationen.
Welche Menschen dürfen in München wählen?
Dafür gibt es 4 Regeln.
Die 4 Regeln sind:
- Der Mensch muss seit dem 23. November 2024 in Deutschland leben.
Oder länger. - Der Mensch muss seit dem 12. Januar 2025 in München wohnen.
Mit wohnen ist hier gemeldet gemeint.
Das heißt:
Man hat seine Adresse an ein Amt geschickt.
Damit weiß jetzt das Amt genau, dass man in München wohnt. - Der Mensch muss volljährig sein.
Volljährig bedeutet:
Der Mensch muss 18 Jahre alt sein.
Oder älter. - Der Mensch muss einen deutschen Pass haben.
Erfüllen Sie diese 4 Regeln am 23. Februar 2025?
Dann dürfen Sie in München wählen.
Das heißt:
Sie sind wahlberechtigt.
Und Sie dürfen Ihre Stimme abgeben.
Das heißt:
Sie dürfen bei der Wahl mitmachen.
Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung.
Was ist eine Wahl-Benachrichtigung?
Klicken Sie auf den Link.
Dann öffnet sich eine neue Seite.
Auf der Seite finden Sie Informationen zu der Wahl-Benachrichtigung.
Menschen mit einer vollen Betreuung sind wahlberechtigt.
Das gilt seit dem Jahr 2019 gilt für alle Wahlen.
Volle Betreuung bedeutet:
Rechtliche Betreuung in allen Lebens-Bereichen.
Zum Beispiel:
- für Geld-Sachen
Damit ist zum Beispiel gemeint:
Eine andere Person hilft beim Einteilen von Geld.
Und bei Entscheidungen wofür man Geld ausgibt. - für die Gesundheit
Damit ist zum Beispiel gemeint:
Eine andere Person hilft bei Gesprächen mit einem Arzt.
Und entscheidet zum Beispiel welche Behandlung gemacht wird. - für Verträge
Eine andere Person unterschreibt zum Beispiel den Miet-Vertrag.
Wahlberechtigt bedeutet:
Sie dürfen bei den Wahlen mitwählen.
Jeder Mensch darf selbst entscheiden,
- ob er wählen möchte
- und wen er wählen möchte.
Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe
Der Original-Text stammt von dem Wahl-Amt München.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München
Der Text ist überarbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg
Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g`macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef von der KJF Werkstätten gGmbH.
Die gezeichneten Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter www.inclusion-europe.eu