Zu Hause mit Brief-Wahl wählen
Hier bekommen Sie
alle Informationen zur Brief-Wahl.
Jeder kann Brief-Wahl machen
Manche Menschen können am 23. Februar nicht in den Wahl-Raum gehen.
Oder manche Menschen wollen am 23. Februar nicht in den Wahl-Raum gehen.
Gründe können dafür sein:
- Sie müssen arbeiten.
- Sie sind im Urlaub.
- Sie sind im Kranken-Haus.
- Sie können nicht gut laufen.
- Sie haben etwas anderes vor.
Jeder kann Brief-Wahl machen.
Brief-Wahl heißt:
Sie können den Stimm-Zettel zu Hause ausfüllen.
Sie schicken den Stimm-Zettel an das Wahl-Amt zurück.
Sie müssen die Brief-Wahl beantragen.
Klicken Sie auf den Link.
Dann öffnet sich eine neue Seite.
Auf der Seite finden Sie unsere Informationen.
Danach bekommen Sie alle Wahl-Unterlagen mit der Post
Das sind die Wahl-Unterlagen:
- 1 Stimm-Zettel
- 1 weißer Brief-Umschlag
- 1 Wahl-Schein
- 1 roter Brief-Umschlag
Nun können Sie wählen
Wie sieht der Stimm-Zettel aus?
Wie wählen Sie?
Klicken Sie auf den Link.
Dann öffnet sich eine neue Seite.
Auf der Seite finden Sie Informationen zu dem Stimm-Zettel.
Sie haben gewählt?
Danach machen Sie das:
- Falten Sie den Stimm-Zettel.
Die Schrift muss innen sein.
So kann niemand Ihre Entscheidung sehen. - Stecken Sie den Stimm-Zettel in den weißen Umschlag.
Kleben Sie den weißen Umschlag zu. - Unterschreiben Sie den Wahl-Schein mit Datum.
-
Drehen Sie den Wahl-Schein um.
Die Schrift ist dann unten. -
Falten Sie den Wahl-Schein an den markierten Stellen.
- Stecken Sie das in den roten Umschlag:
Den unterschriebenen Wahl-Schein.
Und:
Den weißen Umschlag. - Kleben Sie jetzt den roten Umschlag zu.
Der rote Umschlag ist der Wahl-Brief.
Jetzt muss der Wahl-Brief zu dem Wahl-Amt
Sie haben 2 Möglichkeiten:
Möglichkeit 1
Sie schicken den Wahl-Brief mit der Post an das Wahl-Amt.
Sie müssen keine Brief-Marke auf den Wahl-Brief kleben.
Der Grund dafür ist:
Die Post nimmt solche Briefe kostenlos mit.
Die Adresse von dem Wahl-Amt steht schon auf dem Wahl-Brief.
Schicken Sie den Wahl-Brief sofort ab.
Der Wahl-Brief darf nicht zu spät ankommen.
Der Wahl-Brief muss spätestens am 23. Februar
beim Wahl-Amt ankommen.
Sonst gilt der Brief nicht.
Und Ihre Stimme wird nicht gezählt.
Möglichkeit 2
Sie werfen den Wahl-Brief in einen Behörden-Briefkasten.
Werfen Sie den Wahl-Brief bis zum 23. Februar ein.
Bis spätestens 18 Uhr.
Die Behörden-Brief-Kästen sind an diesen Orten:
Kreisverwaltungs-Referat
Die Adresse ist:
Ruppertstraße 11 oder 19
Rathaus
Der Behörden-Briefkasten ist bei dem Haupt-Eingang.
Rechts neben dem Pförtner.
Die Adresse ist:
Marienplatz 8
Bezirks-Inspektion Ost
Die Adresse ist:
Trausnitzstraße 33
Bezirks-Inspektion West
Die Adresse ist:
Landsberger Straße 486
Bezirks-Inspektion Nord
Die Adresse ist:
Hanauer Straße 56
Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe
Der Original-Text stammt von dem Wahl-Amt München.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München.
Der Text ist überarbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg.
Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g’macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef der KJF Werkstätten gGmbH.
Die gezeichneten Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
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