Trägerauswahlverfahren für die Kooperative Ganztagsbildung

Wir suchen für den Betrieb der Kooperativen Ganztagsbildung freigemeinnützige und sonstige Träger*innen. Hier finden Sie Infos zum Trägerauswahlverfahren.

Voraussetzungen

Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt und die Ausschlusskriterien beachtet werden.

Bedingungen

  • In der den Träger*innen überlassenen Kindertageseinrichtung muss die Kindertageseinrichtungssatzung und die Verwaltungsrichtlinie beachtet und angewandt werden.
  • Die Überlassung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Die Träger*innen schließen mit der Stadt München einen Überlassungsvertrag ab.  Die Landeshauptstadt München überlässt den Träger*innen die in dem Überlassungsvertrag vereinbarten Räume und Nebenräume teilweise in gemeinschaftlicher zweckgemäßer Nutzung mit der Schule oder teilweise zur alleinigen Nutzung.
  • Bei der Bewerbung ist im Finanzplan eine Auslastung von 90 Prozent der Kinder (bezogen auf die zu erwartende Kinderzahl), eine Fachkraftquote von maximal 70 Prozent und eine realistische Verteilung auf die buchbare rhythmisierte und flexible Variante darzustellen. Bitte achten Sie auf eine transparente und nachvollziehbare Berechnung.
  • Die Räumlichkeiten, Einrichtungen, Ausstattungen und Serviceleistungen werden dem Träger grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt, soweit vom jeweils geltenden städtischen Standard umfasst.
  • Die Träger*innen dürfen bestehende Plätze in ihren Kindertageseinrichtungen im weiteren Umfeld (Stadtteil oder benachbarte Stadtteile) nicht reduzieren, welche nicht durch die Einführung der Kooperativen Ganztagsbildung obsolet werden. Der Betreuungsbedarf im Schulsprengel muss gewährleistet sein.
  • Eine Bewerbung als Trägerverbund (mehrere kleine Träger) ist möglich.
  • Bei erfolgreicher Bewerbung verpflichten sich die Träger*innen zum Durchführen der Einschreibung (voraussichtlich im März 2025 oder März 2026 bei Verzögerung der Inbetriebnahme der Verpflegungssysteme)

Ausschlusskriterien

  1. Die genannte Eingangsfrist für die Interessensbekundung wurde nicht eingehalten.
  2. Die genannte Bewerbungsfrist oder die formalen Voraussetzungen für die Bewerbung wurden nicht eingehalten.
  3. Die geforderten Inhalte aus Anlage 1 des Stadtratsbeschlusses vom 5. November 2019 wurden nicht ausreichend dargestellt. Der Träger kann die in 2.2 genannten Vorgaben nicht erfüllen.
  4. Die Mindestpunktzahl von 7,0 Punkten wird im Bewertungsverfahren nicht erreicht.

Bewerbungsverfahren

Wollen Sie die Kooperative Ganztagsbildung an einer dieser Grundschulen gestalten?

  • Dann äußern Sie Ihr Interesse bis 4. Juli 2024 per E-Mail oder postalisch an die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime (RBS-A-4), Trägerauswahlverfahren KoGa, Bayerstraße 28, 80335 München. Es gilt das Datum des Eingangs bei der Landeshauptstadt München.
  • Zur Sicherstellung einer fristgerechten Abgabe sowohl der Interessenbekundung als auch der Bewerbungsunterlagen dient der Sonderbriefkasten Rathaus München am Marienplatz 8 (Bis 24 Uhr wird der Eingang tagesgenau abgestempelt.).
  • Wir senden Ihnen anschließend die Bewerbungsformulare per E-Mail zu.
  • Die vollständige Bewerbung muss bis spätestens 2. August 2024 bei der Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime (RBS-A-4), Trägerauswahlverfahren KoGa, Bayerstraße 28, 80335 München in der genannten Form in Papier und unterschrieben per Post eingegangen sein. Es gilt das Datum des Eingangs. Alle Kosten, die im Zuge dieser Bewerbung entstehen, sind von den Bewerber*innen zu tragen und in keinem Fall erstattungsfähig.
  • Die für die Trägerauswahl entscheidenden Gewichtungs- und Bewertungskriterien können Sie dem Beschlussentnehmen.
  • Bitte beachten Sie, dass es sich die Landeshauptstadt München vorbehält, bei wesentlichen Veränderungen der Grundlagen tatsächlicher oder rechtlicher Art von den hier bekanntgemachten Rahmenbedingungen abzuweichen.
Wichtiger Hinweis

Fristen

Die Interessensbekundung muss bis 4. Juli 2024 vorliegen. Die vollständige Bewerbung muss spätestens am 2. August 2024 bei der Stadt München eingegangen sein.

Kriterien

Folgende Kriterien und Gewichtungen werden für die Bewertung der Bewerbung zugrunde gelegt:

Teil A für neue Bewerber*innen ohne KoGa-Standort in München:

  • Pädagogische Inhalte unter Berücksichtigung einer Kooperationsvereinbarung für Kombieinrichtungen für die Kooperative Ganztagsbildung sowie des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und ebenso unter Berücksichtigung der Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit (BayBL) (Gewichtung Faktor 1,5)

  • Gesundheitsorientierung und Gesundheitsmanagement, auch im Hinblick auf die Rhythmisierung (Gewichtung Faktor 1,0)

  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern (Gewichtung Faktor 1,0)

Teil B für alle Bewerber*innen

  • Querschnittsaufgaben (Gewichtung Faktor 1,5)

  • Sozialraumorientierung / Kooperation am Schulstandort (Gewichtung Faktor 1,5)

  • Organisationsstruktur (Mittagsversorgung), Raumnutzung und Qualitätssicherung, Personal (Gewichtung Faktor 0,75)

  • Finanzplan (Art. 31 BayKiBiG, Experimentierklausel) (Gewichtung Faktor 0,5)

Wichtiger Hinweis

Zusagen

Die Zusagen erfolgen vorbehaltlich der entsprechenden Fortführung des Modellversuch „Kooperative Ganztagsbildung“ durch den Freistaat Bayern, der Förderfähigkeit nach BayKiBiG sowie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Landeshauptstadt München.

Standorte 2025/2026 für die Kooperative Ganztagsbildung

Die Kooperative Ganztagsbildung garantiert Münchner Grundschulkindern eine Betreuung in der Schule bis 18 Uhr, auch freitags und in den Ferien. Für den Betrieb der Kooperativen Ganztagsbildung an folgenden Einrichtungen sucht die Stadt München freigemeinnützige und sonstige Träger*innen.

Für den folgenden Standort sind bedarfsgerechte Plätze im Grundschulalter zu schaffen:

Staatliche Grundschule an der Weilerstraße 1

  • Im Bestandsgebäude stehen Räume für den Bedarf einer 3-zügigen Grundschule im Modell der Kooperativen Ganztagsbildung zur Verfügung.

  • Die Schule befindet im Stadtbezirk 5.

  • Die zentrale Versorgungsküche ist ausgestattet für das Verpflegungssystem Cook & Hold. Ein Ausbau auf andere Verpflegungssysteme ist in Prüfung.

  • Insgesamt müssen bei Vollbelegung rund 300 Essensteilnehmer*innen der Grundschule und Tageseinrichtungen versorgt werden.

Mit dem Hintergrund eines Rechtsanspruches auf Grundschulkindbetreuung ab August 2026 steht die LH München in der Verantwortung, ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder auszubauen. Daher sollen Münchner Schulkinder sukzessive eine Garantie für eine Ganztagsbetreuung an ihrer Grundschule erhalten.

Information

Kontakt

Für weitere Auskünfte zum Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte telefonisch an 089-233-83532 oder per E-Mail an a4.tav.koga@muenchen.de.

  • Referat für Bildung und Sport

    Abt. 4 Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime