Leben mit Stadttauben in München

Informationen über Stadttauben, Fütterungsverbot, Vergrämung und Abwehr, Taubenhäuser und Unterstützung bei Konflikten.

Was sind Stadttauben?

Foto: Claudia Schrödl

Unsere heutigen Stadttauben sind die verwilderten Nachkommen der Haustauben. Diese wiederum stammen von der Felsentaube ab und wurden im Laufe der Jahrtausende domestiziert. Wie die Felsentauben, die an steilen Felswänden und Küsten brüten, bevorzugen auch die Stadttauben geschützte Felsvorsprünge und Höhlen als Nistplätze. In den Städten finden sie daher ideale Brutbedingungen an Gebäuden und Brücken.

Das enge Zusammenleben von Mensch und Taube führt häufig zu Problemen. Einerseits wird die Landeshauptstadt München immer wieder aufgefordert, aktiv gegen die Schwärme der Stadttauben vorzugehen. Andererseits wird sie gedrängt, das bestehende Fütterungsverbot aufzuheben und den Tauben zu helfen.

Mit einem umfassenden Konzept aus Öffentlichkeitsarbeit und Beratung, Fütterungsverbot sowie der Einrichtung von betreuten Taubenhäusern versucht München seit einigen Jahren, allen Seiten und Interessen gerecht zu werden.

Fütterungsverbot – Bitte nicht füttern!

Das meiste „Futter“ wie Brot- oder andere Essensreste schadet den Tieren. Ungepflegte Futterstellen verursachen Krankheiten bei den Tauben und locken auch Schädlinge wie Ratten an.

Deshalb gibt es in München ein Fütterungsverbot und an einigen Stellen Taubenhäuser zur gezielten Versorgung und Regulierung der Stadttauben.

Einrichtung betreuter Taubenhäuser

Taubenhäuser und Taubenschläge sind Orte, an denen sich die Stadttauben ungestört aufhalten können und die an Orten mit hohen Taubenpopulationen errichtet werden. Die Tauben werden darin mit artgerechtem Futter versorgt und können brüten. Die dabei gelegten Eier werden gegen Attrappen ausgetauscht, so dass Einfluss auf die Taubenanzahl genommen werden kann. Außerdem setzen die Tauben den größten Teil ihres Kots im Haus ab, wodurch die Verschmutzung und Belastung der Umgebung reduziert wird.

Geeignete Standorte oder Vorschläge sind jederzeit willkommen und können über die E-Mail-Adresse taubenmanagement.kvr@muenchen.de mitgeteilt werden.

Einflug einer Taube in ein Taubenhaus und Blick in den Innenraum eines Taubenschlags.
Reinhard Bodisch
Einflug in ein Taubenhaus und Blick in den Innenraum
  • Taubenschwarm: Ein Taubenhaus ist nur in Gebieten mit einer größeren Taubenpopulation sinnvoll.
  • Standort: Aufgrund der erhöhten und ruhigen Lage haben sich Flachdächer sowie leerstehende Dachböden erwiesen.
  • Statik: Insbesondere bei Flachdächern ist darauf zu achten, dass das Dach die zusätzliche Last eines Taubenhauses tragen kann.
  • Zugänglichkeit: Der Speicher beziehungsweise das Flachdach muss für die Betreuung zugänglich sein.

Fragen und Antworten

Das Füttern von Stadttauben ist im gesamten Münchner Stadtgebiet verboten. Darunter fällt auch das bloße Auslegen von Futter- oder Nahrungsmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden (zum Beispiel Getreidekörner, Brotreste, Nudeln, und so weiter).

Ja, aber es ist wichtig, dass keine Stadttauben angelockt werden. Am besten ist es, das Futter „taubensicher“ auszulegen, wofür es verschiedene Futtersysteme gibt. Zum Beispiel können sogenannte Meisenknödel verwendet werden oder der Eingang des Vogelhäuschens wird durch ein Drahtgitter verkleinert, sodass nur kleinere Vogelarten Zugang haben. Tipps zum Füttern von Vögeln im Garten finden Sie auch auf der Internetseite des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. (LBV).

Wenn Ihnen die fütternde Person namentlich bekannt ist, können Sie dies direkt bei der Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat melden. Wichtig ist, dass Sie neben sich selbst mindestens eine weitere bezeugende Person nennen können. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder die E-Mail-Adresse bussgeldstelle.kvr@muenchen.de oder kommen Sie persönlich in den Amtsräumen in der Implerstraße 11 vorbei.

Ist Ihnen die fütternde Person nicht bekannt, können Sie bei der zuständigen Polizeiinspektion Anzeige erstatten. Im Rahmen des Streifendienstes können dann bekannte Futterplätze überwacht werden. Wenn Sie eine Fütterung direkt beobachten, können Sie diese auch telefonisch bei der Polizei melden.

Wenn sich die verunreinigte Stelle auf öffentlichem Grund befindet, können Sie die Verschmutzung über die Plattform „Mach München besser!“ melden.

In der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt München ist geregelt, dass die Landeshauptstadt München die Straßenreinigung im Vollanschlussgebiet und an größeren Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen (sogenannten F-Straßen) durchführt. Außerhalb des Vollanschlussgebietes müssen die Eigentümer*innen, deren Grundstücke an öffentliche Straßen, Wege oder Plätze angrenzen, selbst für die Reinigung sorgen.

Befindet sich die Verschmutzung in einem S-Bahnhof, können Sie sich an das Bahnhofsmanagement der DB InfraGO AG unter der E-Mail-Adresse 3-s-zentrale.muenchen@deutschebahn.com wenden.

Verschmutzungen in U-Bahnhöfen sowie an Bus- und Tramstationen können dem Kundendialog der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) unter der E-Mail-Adresse kundendialog@mvg.de gemeldet werden.

Prüfen Sie zunächst anhand von Bildern, ob es sich tatsächlich um Stadttauben handelt. Nester von Wildtauben (Ringeltauben, Türkentauben, Turteltauben, Hohltauben) sind artenschutzrechtlich geschützt und dürfen nicht entfernt werden!

Handelt es sich zweifelsfrei um ein Nest von Stadttauben, hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob sich bereits Eier oder Küken im Nest befinden.

  1. Das Nest ist noch leer
    Leere Nester können Sie entfernen.

  2. Im Nest sind ein bis zwei Eier
    Wenn bekannt ist, dass die Eier jünger als eine Woche sind, können Sie diese entnehmen. Sind die Eier schon älter oder ist ihr Alter unbekannt, sollte das Nest auf dem Balkon belassen werden, bis die Küken geschlüpft und ausgeflogen sind. Dann kann das leere Nest entfernt werden. Zusätzlich ist es oft ratsam, anschließend Vergrämungsmaßnahmen anzubringen, um einen erneuten Nestbau zu verhindern.

  3. Im Nest sind Taubenküken
    Nester mit Küken dürfen nicht entfernt werden. Ein Umsetzen oder Entfernen des Nestes vor dem Verlassen der Küken ohne weitere Versorgung würde den Tod der Jungtiere bedeuten und stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. In diesem Fall muss das Ausfliegen der Küken, die in der Regel mit 4–6 Wochen flügge sind, abgewartet werden. Danach können Sie das Nest entfernen und gegebenenfalls Vergrämungsmaßnahmen anbringen.

Durch das Anbringen von geeigneten Vergrämungsmaßnahmen kann die Anwesenheit von Stadttauben auf dem Balkon reduziert bzw. verhindert werden.

Gut geeignet sind lückenlos angebrachte und straff gespannte Netze, die den gesamten Balkon umfassen.

Balkonbrüstungen können mit sogenannten Abwehrspikes mit stumpfen Spitzen, Fensterbretter und Vorsprünge mit Winkelblechen geschützt werden.

Optische Maßnahmen wie zum Beispiel Greifvogelattrappen, CDs, Mobiles, Flatterbänder oder auch akustische Geräte, die Greifvogelrufe abspielen, haben häufig nur eine geringe Abwehrwirkung und die Tauben kommen nach einer Gewöhnungsphase wieder zurück.

Zuständig für das Anbringen von Taubenabwehrmaßnahmen und somit auch kostentragend sind die jeweiligen Eigentümer*innen der Objekte. Die Landeshauptstadt München kann das Anbringen von Taubenvergrämungen im privaten Bereich weder anordnen noch verbieten, solange diese ordnungsgemäß angebracht werden.

Um die Ansiedlung zu unterbinden, sollten Abwehrmaßnahmen am Balkon angebracht werden. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem*der Bewohner*in der betroffenen Wohnung beziehungsweise der Hausverwaltung auf.

Sollte keine Einigung darüber erzielt werden, wer für die Anbringung der Vergrämungsmaßnahmen zuständig ist, bietet die Landeshauptstadt München eine Mediation bei Nachbarschaftskonflikten an. Diese kann bei Bedarf in Streitfällen vermitteln. Mehr Infos unter „Vermittlung bei Konflikten im Stadtgebiet München“.

Ansprechpartner*innen bei der LHM

Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstraße 19, 80466 München
E-Mail: taubenmanagement.kvr@muenchen.de

Kreisverwaltungsreferat – Bußgeldstelle
Ruppertstraße 19, 80466 München
E-Mail: bussgeldstelle.kvr@muenchen.de
Verstoß online melden: Anzeige von Ordnungswidrigkeiten

Hinweis: Anzeige bei der Bußgeldstelle nur, wenn die fütternde Person namentlich bekannt ist, wenn nicht, dann Anzeige gegen Unbekannt bei der zuständigen Polizeiinspektion.

Kreisverwaltungsreferat – Veterinäramt
Implerstraße 11, 81371 München
Telefonnummer: 089/ 233-36300
E-Mail: veterinaeramt.kvr@muenchen.de

Kreisverwaltungsreferat – Veterinäramt
Implerstraße 11, 81371 München
Telefonnummer: 089 / 233-36300
E-Mail: veterinaeramt.kvr@muenchen.de

Vereine

Riemer Straße 270, 81829 München
Telefonnummer: 089/ 921 000-0
E-Mail: info@tierschutzverein-muenchen.de
Website: www.tierschutzverein-muenchen.de

Hitlstraße 5, 80997 München
E-Mail: info@einsatzfuertiere.de
Website: www.einsatzfuertiere.de

  • Kreisverwaltungsreferat

    Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
    Abt. 2 Sicherheit und Ordnung

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