Kommunalwahl 2026: Münchner*innen wählt ...
Dieses Jahr fällt die Wahl auf den Internationalen Frauentag am 8. März.
Unsere Wahl bewegt und macht einen Unterschied!
Am 8. März 2026 finden am Internationalen Frauentag die Kommunalwahlen statt.
Vor über 100 Jahren sind weltweit Frauen an diesem Tag für die Einführung des Frauenstimmrechts eingetreten – mit Erfolg! Seitdem wurden die Rechte von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen gestärkt. Ob in Politik, Familie oder Beruf - von Frauenrechten profitieren wir alle.
Es geht um das Recht zu wählen und sich zur Wahl zu stellen, zu entscheiden, ob und wen man heiraten will, um die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit, das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, den Schutz vor Gewalt und Belästigung und zahlreiche weitere Verbesserungen. Damit fördern wir Gerechtigkeit, wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit für die gesamte Gesellschaft.
Frauenrechte und Menschenrechte sind kein Luxus - sie sind das Fundament unserer Demokratie!
Frauenrechte und Menschenrechte
Am 8. März 2026 finden am Internationalen Frauentag die Kommunalwahlen in Bayern statt. Vor über 100 Jahren sind weltweit Frauen an diesem Tag für die Einführung des Frauenstimmrechts eingetreten – mit Erfolg! Seitdem wurden die Rechte von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen gestärkt, Frauen können wählen und gewählt werden, jede Ausbildung und jeden Beruf ergreifen, Verträge schließen und vieles mehr.
Auch wenn Frauen* nicht immer dieselben politischen Ansichten haben, teilen sie in der Gesellschaft diese Anliegen:
Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit, mangelnde Aufstiegschancen, ungleiche Bezahlung, Altersarmut, sexuelle Belästigung.
Kommunalpolitik entscheidet, ob es ausreichende Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie Beratungseinrichtungen für Frauen* und Mädchen* gibt, über die Ausstattung von Sport- und Spielplätzen, das Kulturangebot oder die Gesundheitsversorgung vor Ort.
In München gibt es eine Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen, die die Aufgabe hat, Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen* und Mädchen* zu initiieren. Frauen* können dort mitbestimmen und ihre Interessen vertreten. Wo werden Schwerpunkte gesetzt? Für was wird öffentliches Geld ausgegeben, für was nicht?
Frauenrechte und Menschenrechte sind kein Luxus, sie sind das Fundament unserer Demokratie!
Vielfältige Lebensentwürfe und Selbstbestimmung
Vielfältige Lebensentwürfe sind Ausdruck der individuellen Freiheit und von oft hart erkämpften Selbstbestimmungsrechten. Dass wir heute selbstbestimmt in allen Lebensbereichen entscheiden können - etwa, wen wir heiraten, ob und wie viele Kinder wir bekommen - ist keine Selbstverständlichkeit. Die Einführung der Ehe für alle sowie die gesetzliche Anerkennung von weiteren, nicht binären Geschlechtern sind Meilensteine der Selbstbestimmung.
Gleichzeitig haben vor allem trans*, inter*, nicht binäre und queere Personen immer noch mit fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz zu kämpfen und erleben individuell wie strukturell soziale, rechtliche und medizinische Diskriminierung und Gewalt. Errungene Rechte wie die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch werden immer wieder instrumentalisiert und in Frage gestellt. Unsere Körper werden ständig bewertet und kommentiert. Die gesellschaftlichen Vorstellungen, wie ein idealer Körper sein sollte, erzeugen permanenten Druck, Abwertung und Beschämung.
In München bieten zahlreiche städtisch geförderte Anlaufstellen Unterstützungsmöglichkeiten, unter anderem für Alleinerziehende oder für Menschen, die gewaltvolle Beziehungen verlassen wollen. Es gibt zahlreiche, städtisch geförderte Einrichtungen, die vielfältige Lebensentwürfe begleiten, Betroffene beraten und zu einer gesamtgesellschaftlichen Sensibilisierung beitragen.
Die Bewahrung dieser rechtlichen und gesellschaftlichen Errungenschaften sichert vielfältige Lebensentwürfe und Selbstbestimmung!
Chancengleichheit
Erst seit Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes im Juli 1958 dürfen Frauen in Deutschland eigenständig - ohne die Zustimmung ihres Ehemanns - Arbeitsverträge unterschreiben und ein eigenes Bankkonto eröffnen. Die letzten Reste der "Hausfrauenehe"-Regelung, die die Berufstätigkeit von Frauen an die Vereinbarkeit mit Ehe und Familie knüpfte, wurden sogar erst 1977 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gestrichen. Seitdem dürfen Frauen berufstätig sein.
Ökonomische Eigenständigkeit ist der Schlüssel zur Gleichberechtigung. Verwirklicht ist Chancengleichheit für Frauen* noch nicht - schlechtere Verdienstmöglichkeiten, weniger Möglichkeiten für berufliche Entwicklung und die Hauptlast der Care-Arbeit: Nach wie vor sind es die Frauen*, die aus familiären Gründen in Teilzeit arbeiten mit den entsprechenden Folgen für Verdienst, Karriere und Rente.
Die Vereinbarkeit von Sorge-Arbeit und Beruf ist zwar immer ein Balance-Akt, aber in München gibt es ein gut ausgebautes Kinderbetreuungsnetz, Unterstützungsangebote für die Pflege von Angehörigen und Qualifizierungsangebote für den (Wieder-)Einstieg in den Beruf.
Ein gleichstellungsförderndes Umfeld begünstigt ein eigenständiges Leben von Frauen* und Mädchen* und ist die Basis von Chancengleichheit!
Schutz vor Diskriminierung und Gewalt
Sexuelle Belästigung und Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* gehören noch immer zum gesellschaftlichen Alltag und haben vielfältige Erscheinungsformen sowie unterschiedliche Ausmaße. Aber sie alle haben die gleiche Funktion: Sie dienen der Abwertung und Unterdrückung von Frauen* und Mädchen* und gleichzeitig der Ausgrenzung von allen Menschen, die nicht in die binäre Geschlechterordnung passen.
Studien zeigen, dass etwa 40 Prozent der Frauen in Deutschland seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und / oder sexualisierte Gewalt erlebt haben. Und etwa jede vierte Frau hat Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt. Bestimmte Gruppen von Frauen*, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen oder geflüchtete Frauen, erleben diese Formen von Gewalt noch viel häufiger und sie haben weniger Möglichkeiten, sich zu wehren.
München tut viel dafür, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und um Frauen* und Mädchen* vor Gewalt zu schützen. Es gibt Präventionsprogramme und Schutzeinrichtungen wie Frauen*häuser oder Beratungsstellen, die Hilfe und Unterstützung bieten. Der Schutz vor Gewalt wird ergänzt durch den Abbau von Diskriminierung und durch die tatsächliche Gleichstellung von allen Geschlechtern: rechtlich, sozial, ökonomisch und politisch.
Denn Gleichberechtigung ist der beste Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Gewalt!
Gleichstellung
Die Münchner Bevölkerung ist vielfältig: Frauen, Männer und Menschen weiterer Geschlechter, Menschen mit und ohne Behinderung, Menschen mit unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft, sexueller Identität, Hautfarbe, Alter, Religion und Weltanschauung. Je nachdem, zu welchen Gruppen wir gehören, unterscheiden sich unsere Chancen auf soziale und politische Teilhabe, zum Beispiel im Bildungsbereich oder auf dem Arbeitsmarkt.
Art. 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und erhebt die Gleichstellung von Frauen und Mädchen zum Grundrecht. Gleichbehandlung und Chancengleichheit stellen sich aber nicht automatisch ein.
In München gibt es eine umfassende und vielfältige Beratungs- und Unterstützungslandschaft für die unterschiedlichen Bedarfe. Die Förderung von Sichtbarkeit, Empowerment sowie politische Einflussnahme kann Diskriminierung nachhaltig bekämpfen und eine inklusivere Gesellschaft fördern
Diese Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit ist Ergebnis demokratischer Entscheidungen und fördert die tatsächliche Gleichstellung von Frauen* und Mädchen*.