Finanzielle Hilfen für Familien

Unterhaltsvorschuss (UVG), wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH), Ermäßigungen – alle Möglichkeiten der Unterstützung für Familien im Überblick.

Infotool Familienleistungen des Bundesministeriums

Mit dem Infotool für Familien können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen und Hilfen Sie oder Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben.
infotool-familie.de.

Zusätzliche Hilfen der Landeshauptstadt München

Münchner Bürger*innen mit geringem Einkommen können zusätzliche Hilfen - die freiwilligen Leistungen des Sozialreferats - erhalten.
www.muenchen.de/freiwillige-leistungen

Wirtschaftliche Jugendhilfe des Stadtjugendamtes

Aufgaben

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) kümmert sich um die finanziellen Aspekte der vielfältigen Einzelfallhilfen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). In Zusammenarbeit mit pädagogischen und medizinisch-psychologischen Fachdiensten entscheidet die Wirtschaftliche Jugendhilfe über die jeweils erforderliche und geeignete Hilfe. Dabei geht sie so weit wie möglich auf die Wünsche der Leistungsberechtigen ein.

Zu den Leistungen und Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören:

  • die Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe (beispielsweise Heime, Wohngruppen, betreutes Wohnen) und in Pflegestellen
  • die Übernahme von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen privater und freier Träger (zum Beispiel Kinderkrippen, -gärten, -horte, Mittagsbetreuung)
  • die Beratung zu Kita-Beiträgen
  • die Übernahme der Kosten für die Betreuung von Kindern in Tagespflege
  • die Gewährung von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte und von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen
  • in ambulanter (beispielsweise  Legasthenie-/Dyskalkulietherapie)
  • teilstationärer (beispielsweise Integrationshorte, Heilpädagogische Tagesstätten)
  • und stationärer Form (beispielsweise in Heimen, Pflegefamilien, Wohngruppen)
  • die familienergänzenden Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit, der Jugenderholung und der Familienbildung
  • die Unterbringung in Einrichtungen für Mütter oder Väter und Kinder
  • die Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
  • die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Zugang zu den Hilfen erlangen die Hilfesuchenden entweder direkt durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe oder über die sozialpädagogischen Fachdienste Bezirkssozialarbeit oder Vermittlungsstelle bzw. über das Sachgebiet „Pädagogische Hilfen und Adoptionen“.

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe, die Bezirkssozialarbeit und die Vermittlungsstelle sind in allen bestehenden Sozialbürgerhäusern vertreten.

Ermäßigungen auf städtische Ferienangebote

Allgemeine Informationen

Wir möchten, dass alle Kinder und Jugendlichen, die Lust dazu haben und im Stadtgebiet von München leben, an unseren Ferienangeboten teilnehmen können.

Eine Ermäßigung des Teilnahmepreises ist oft möglich.

Einzelfallhilfen

Hilfen für

  • „unbegleitete“ Flüchtlinge und
  • junge Erwachsene, bei denen die Hilfe erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres einsetzt (Hilfegewährung i.d.R. bis max. 21. Lebensjahr),

werden von der zentralen Arbeitsgruppe Wirtschaftliche Jugendhilfe – zentrale Dienste des Sachgebiets „Pädagogische Hilfen und Adoptionen“ bearbeitet.

Unterhaltsvorschuss beantragen München

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