Finanzielle Hilfen für Familien
Unterhaltsvorschuss (UVG), wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH), Ermäßigungen – alle Möglichkeiten der Unterstützung für Familien im Überblick.
Infotool Familienleistungen des Bundesministeriums
Zusätzliche Hilfen der Landeshauptstadt München
Wirtschaftliche Jugendhilfe des Stadtjugendamtes
Aufgaben
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) kümmert sich um die finanziellen Aspekte der vielfältigen Einzelfallhilfen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). In Zusammenarbeit mit pädagogischen und medizinisch-psychologischen Fachdiensten entscheidet die Wirtschaftliche Jugendhilfe über die jeweils erforderliche und geeignete Hilfe. Dabei geht sie so weit wie möglich auf die Wünsche der Leistungsberechtigen ein.
Zu den Leistungen und Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören:
- die Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe (beispielsweise Heime, Wohngruppen, betreutes Wohnen) und in Pflegestellen
- die Übernahme von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen privater und freier Träger (zum Beispiel Kinderkrippen, -gärten, -horte, Mittagsbetreuung)
- die Beratung zu Kita-Beiträgen
- die Übernahme der Kosten für die Betreuung von Kindern in Tagespflege
- die Gewährung von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte und von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen
- in ambulanter (beispielsweise Legasthenie-/Dyskalkulietherapie)
- teilstationärer (beispielsweise Integrationshorte, Heilpädagogische Tagesstätten)
- und stationärer Form (beispielsweise in Heimen, Pflegefamilien, Wohngruppen)
- die familienergänzenden Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit, der Jugenderholung und der Familienbildung
- die Unterbringung in Einrichtungen für Mütter oder Väter und Kinder
- die Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
- die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Zugang zu den Hilfen erlangen die Hilfesuchenden entweder direkt durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe oder über die sozialpädagogischen Fachdienste Bezirkssozialarbeit oder Vermittlungsstelle bzw. über das Sachgebiet „Pädagogische Hilfen und Adoptionen“.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe, die Bezirkssozialarbeit und die Vermittlungsstelle sind in allen bestehenden Sozialbürgerhäusern vertreten.
Ermäßigungen auf städtische Ferienangebote
Allgemeine Informationen
Wir möchten, dass alle Kinder und Jugendlichen, die Lust dazu haben und im Stadtgebiet von München leben, an unseren Ferienangeboten teilnehmen können.
Eine Ermäßigung des Teilnahmepreises ist oft möglich.
Einzelfallhilfen
Hilfen für
- „unbegleitete“ Flüchtlinge und
- junge Erwachsene, bei denen die Hilfe erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres einsetzt (Hilfegewährung i.d.R. bis max. 21. Lebensjahr),
werden von der zentralen Arbeitsgruppe Wirtschaftliche Jugendhilfe – zentrale Dienste des Sachgebiets „Pädagogische Hilfen und Adoptionen“ bearbeitet.