Finanzielle Hilfen des Jugendamtes

Unterhaltsvorschuss (UVG), wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH), Ermäßigungen – alle Möglichkeiten der Unterstützung für Familien im Überblick.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Aufgaben

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) kümmert sich um die finanziellen Aspekte der vielfältigen Einzelfallhilfen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). In Zusammenarbeit mit pädagogischen und medizinisch-psychologischen Fachdiensten entscheidet die Wirtschaftliche Jugendhilfe über die jeweils erforderliche und geeignete Hilfe. Dabei geht sie so weit wie möglich auf die Wünsche der Leistungsberechtigen ein.

Zu den Leistungen und Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören:

  • die Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe (beispielsweise Heime, Wohngruppen, betreutes Wohnen) und in Pflegestellen
  • die Übernahme von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen privater und freier Träger (zum Beispiel Kinderkrippen, -gärten, -horte, Mittagsbetreuung)
  • die Beratung zu Kita-Beiträgen
  • die Übernahme der Kosten für die Betreuung von Kindern in Tagespflege
  • die Gewährung von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte und von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen
  • in ambulanter (beispielsweise  Legasthenie-/Dyskalkulietherapie)
  • teilstationärer (beispielsweise Integrationshorte, Heilpädagogische Tagesstätten)
  • und stationärer Form (beispielsweise in Heimen, Pflegefamilien, Wohngruppen)
  • die familienergänzenden Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit, der Jugenderholung und der Familienbildung
  • die Unterbringung in Einrichtungen für Mütter oder Väter und Kinder
  • die Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
  • die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Zugang zu den Hilfen erlangen die Hilfesuchenden entweder direkt durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe oder über die sozialpädagogischen Fachdienste Bezirkssozialarbeit oder Vermittlungsstelle bzw. über das Sachgebiet „Pädagogische Hilfen und Adoptionen“.

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe, die Bezirkssozialarbeit und die Vermittlungsstelle sind in allen bestehenden Sozialbürgerhäusern vertreten.

Ermäßigungen auf städtische Ferienangebote

Allgemeine Informationen

Wir möchten, dass alle Kinder und Jugendlichen, die Lust dazu haben und im Stadtgebiet von München leben, an unseren Ferienangeboten teilnehmen können.

Eine Ermäßigung des Teilnahmepreises ist oft möglich.

Ermäßigungsmöglichkeiten

Geschwisterermäßigungen

Wenn mehrere Kinder aus einer Familie an einer Ferienfreizeit oder bei Zirkus Simsala teilnehmen, kann das jüngere Geschwisterkind 10 Prozent Ermäßigung und jedes weitere Kind 20 Prozent Ermäßigung auf den Teilnahmebetrag erhalten. Bitte bei der Online-Anmeldung angeben.

Zuschuss bei geringem oder mittlerem Einkommen nach § 53 AO

Die monatliche Brutto-Einkommensgrenze, welche durch Addieren der einzelnen Einkommensgrenzen errechnet wird, darf im Monat nicht überschritten werden.

Brutto-Einkommensgrenzen:

  • Erwachsene, alleinstehende/ alleinerziehende Person: 2.635 Euro
  • Erwachsene, Ehegatten, Lebenspartnerschaften oder eheähnliche Gemeinschaften: 1.892 Euro
  • pro Kind bis 5 Jahre: 1.320 Euro
  • pro Kind von 6 bis 13 Jahre: 1.444 Euro
  • pro Jugendlichem 14 bis 17 Jahre: 1.756 Euro
  • volljährige Person im Haushalt ab 18 Jahre: 1.892 Euro

(Stand 01.01.2023, Änderungen möglich)

Einzureichen sind:

  • sämtliche Brutto-Einkommensgrenze beispielsweise Renten, Arbeitseinkommen, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Betreuungsgeld, Familiengeld, Wohngeld, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Praktika, Mini-Job, und so weiter)
  • Nachweis über das Kindergeld
  • Unterhaltsleistungsnachweis (sowohl eingehende Zahlungen für Kinder, die im eigenen Haushalt leben, als auch ausgehende Zahlungen für eigene Kinder, die nicht im eigenen Haushalt leben)
  • schriftliche Aufstellung über alle im Haushalt lebenden Personen mit Geburtsdatum (formlos)

Zuschuss bei Leistungsbezug

Der Teilnahmebetrag reduziert sich bei Ferienfreizeiten auf je 6 Euro pro Tag und bei Zirkus Simsala auf je 3,50 Euro pro Tag. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte den einzelnen Projektbeschreibungen in unserem Heft. Bitte reichen Sie bei einer Platzzusage den aktuellen Leistungsbescheid ein, um eine Ermäßigung zu erhalten.

Zuschüsse sind möglich, wenn Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit (ALG II), Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen werden. Des Weiteren können für Kinder oder Jugendliche, die in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung (§ 34 SGB VIII) leben, Zuschüsse beantragt werden.
Wird ein Zuschuss bei Leistungsbezug gewährt, ist keine Geschwisterermäßigung möglich. Die städtischen Zuschüsse sind nachrangig zu gesetzlichen Leistungen wie beispielsweise dem „Bildungspaket“ zu gewähren.

Einzelfallhilfen

Hilfen für

  • „unbegleitete“ Flüchtlinge und
  • junge Erwachsene, bei denen die Hilfe erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres einsetzt (Hilfegewährung i.d.R. bis max. 21. Lebensjahr),

werden von der zentralen Arbeitsgruppe Wirtschaftliche Jugendhilfe – zentrale Dienste des Sachgebiets „Pädagogische Hilfen und Adoptionen“ bearbeitet.

Unterhaltsvorschuss beantragen München

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