Stilllegung von alten Kaminen und Öfen

In der Brennstoffverordnung über kleine und mittlere Anlagen ist die Nutzung von Kamine und Öfen in privaten Haushalten und kleingewerblichen Betrieben geregelt.

Meldung der Stilllegung

Sie nutzen ihren Kamin oder Ofen ("kleine bis mittlere Feuerungsanlage") nicht mehr oder lassen ihn entfernen? Dann ist eine Meldung dieser Stilllegung notwendig. Diese erfolgt bei der zuständigen Behörde. Bei der Landeshauptstadt München ist das das Referat für Klima- und Umweltschutz.

Das ausgefüllte Dokument senden Sie per E-Mail an brennstoffverordnung.rku@muenchen.de oder schicken einen Brief an:

Referat für Klima- und Umweltschutz
Anzeige von Kaminen und Öfen
Bayerstraße 28a
80335 München

Was sind kleine und mittlere Feuerungsanlagen?

Laut Verordnung (1. BImSchV) wird zwischen zentralen Heizkesseln und Einzelraumfeuerungsanlagen (Kamine und Öfen) unterschieden. Heizkessel dienen der zentralen Wärme- und Warmwasserversorgung von Gebäuden oder Wohnungen. Kamine und Öfen werden zur Wärmeversorgung einzelner Räume eingesetzt, hierzu zählen Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und Kachelofeneinsätze. 

Ganz ohne Emissionen geht es bei der Holzverbrennung leider nicht. Holz enthält immer geringe Mengen an Stickstoff-, Schwefel- und Chlorverbindungen. Dadurch entstehen bei der Verbrennung schädliche Stoffe wie Stickstoffoxide. Zudem gelangt bei der Verbrennung des Holzes Staub, der zu 97 Prozent aus Feinstaub besteht, in die Außenluft. 

Daher müssen alle Feuerungsanlagen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten. Bei den zentralen Heizungsanlagen werden im Betrieb Überwachungsmessungen durch Schornsteinfeger*innen durchgeführt. Kamine und Öfen müssen die Einhaltung der Grenzwerte bei der Typprüfung nachweisen, die stattfindet bevor ein Anlagentyp auf den Markt kommt.

Kamin mit Holz

Melden von Kaminen und Öfen

Kamine oder Öfen müssen vor der Nutzung gemeldet werden. Das gleiche gilt für die Weiternutzung von alten Anlagen, welche vor 2015 in Betrieb genommen wurden.
Zur Meldung

Münchner Brennstoffverordnung

Brennende Holzscheite
Max Pixel

Die Münchner Brennstoffverordnung verschärft die Vorgaben aus der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) für Kamine und Öfen mit festen Brennstoffen. Diese müssen festgesetzte Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid und Staub sowie einen Mindestwirkungsgrad einhalten.

Außerdem werden Regelungen für Altanlagen, die vor dem 30. Oktober 1999 in Betrieb genommen wurden, getroffen.