Belegungskonzept für die Münchner Schulsporthallen

Die Belegungen der Münchner Schulsporthallen außerhalb der Schulzeit werden neu geplant.

Sporthalle
Information

Neues Konzept für die Münchner Sportlandschaft

Das Referat für Bildung und Sport führt ein Belegungskonzept zur Neuordnung der Belegungsstruktur an den Münchner Schulsporthallen durch. Erstmalig wird diese Neuordnung alle Schulsporthallen im gesamten Stadtgebiet umfassen. Wir informieren Sie über Ziele, Inhalte und Rahmenbedingungen.

Ziele

Schließen von Belegungslücken

Vor allem bei den Einfach- und Kleinsporthallen ist die Belegungsstruktur im Laufe der Zeit zum Teil unstrukturiert gewachsen. Daraus resultieren oft Belegungslücken, die aufgrund der zeitlichen Lage oder Dauer nicht für eine weitere Nutzung zu Verfügung stehen. Durch Schließung dieser Belegungslücken sollen zusätzliche vollwertige Belegungszeiten geschaffen werden.

Priorisierung von Belegungszeiten für den Kinder- und Jugendsport

Kinder und Jugendliche können altersbedingt nur bis maximal 20 Uhr Sport ausüben. Gerade in diesem Zeitraum sind die zu Verfügung stehenden Belegungskapazitäten nah an der Vollauslastung. Dadurch können schon jetzt nicht alle Neubedarfe im Bereich des Kinder- und Jugendsports gedeckt werden. Durch den fortschreitenden Ausbau von Ganztagsunterricht und -betreuung werden zukünftig bisher genutzte Kapazitäten wegfallen.

Um dem Kinder- und Jugendsport den nötigen Raum zu schaffen, werden wir im Rahmen des Belegungskonzeptes den Zeitraum bis 19 Uhr (Einfach- und Kleinsporthallen) beziehungsweise 20 Uhr (Doppel- und Dreifachhallen) ausschließlich für den Kinder- und Jugendsport einplanen. Erwachsenensportgruppen werden konsequent auf den Zeitraum nach 19 beziehungsweise 20 Uhr verlegt.

Regionale Vergabe der Belegungszeiten

Im Rahmen des Belegungskonzepts achten wir stark auf eine regionale Zuteilung der Belegungszeiten. Diese werden gemäß des Sitz- beziehungsweise Wirkungsbereichs des Vereins zugeteilt. Ziel ist die Belegungszeiten in möglichst wenig (Heimat-)Hallen zusammenzufassen.

Bei einer regionalen Vergabe minimieren sich die Fahrtwege. Außerdem wird durch die Schaffung von "Heimathallen" das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Identifikation in den Vereinen gestärkt.

Überprüfen und Aktualisieren der Bedarfssituation der Sportvereine

Grundlage für die Zuteilung der Belegungszeiten sind die Vergabekriterien der Landeshauptstadt München. Im Rahmen des Belegungskonzepts werden die bestehenden Belegungszeiten überprüft und gemäß der Vergabekriterien aktualisiert. Dabei stellen diese Zeiten den Grundbedarf dar. Zusätzlich werden jedem Verein weitere Belegungszeiten gemäß freier Kapazitäten zur Verfügung gestellt.

Nähere Informationen zum Vorgehen finden Sie in der Präsentation (Folien 10-13). 

Stärken von Eigenverantwortung und Flexibilität der Sportvereine

Die überlassenen Belegungszeiten werden als Belegungskontingent vergeben. Die Zuteilung des Belegungskontingents erfolgt über die Richtlinien der Landeshauptstadt München (Beschluss und Vergabekriterien im Downloadbereich).

Innerhalb dieses Belegungskontingents kann der Verein frei entscheiden, wie die Zeiten auf die einzelnen Sportgruppen aufgeteilt werden. So kann ein Verein zum Beispiel eine Erwachsenensportgruppe bereits vor 19 Uhr trainieren lassen (auch wenn hierfür keine Belegungszeit zugeteilt wird), dafür aber Einschränkungen für seinen Kinder- und Jugendsportbereich in Kauf nehmen. Auch über unterschiedliche Gewichtungen der Trainingszeiten für die einzelnen Sportgruppen kann der Verein selbst entscheiden.

Zeitschiene

In dieser Phase bereiten wir die Durchführung des Belegungskonzepts vor.

  • Information von Politik und Nutzer*innen
  • Ermittlung der zum Umsetzungszeitpunkt des Belegungskonzepts verfügbaren Hallen
  • Erstellung von Formularen zur Meldung der Bedarfe
  • Klärung von offenen Fragen

In dieser Phase erheben wir alle für die Erstellung des Belegungskonzepts notwendigen Daten.

Zum Beispiel:

  • Abfrage Vereine über angebotene Sportarten, Anzahl der Mannschaften und Mitgliederstärke
  • Besonderheiten die bei der Planung berücksichtigt werden müssen

Die Abfrage erfolgt über ein Abfrageformular, welches alle Nutzer*innen per Mail zugesandt bekommen. Dieses Formular ist ab August 2023 auch hier im Downloadbereich verfügbar.

Meldungen die im Vorfeld oder ohne das Formular bei uns eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Wir erstellen anhand der Meldungen einen ersten Entwurf des stadtweiten Belegungsplanes. 

Dabei versuchen wir möglichst alle Belange zu berücksichtigen, können aber nicht sicher stellen, dass alle Wünsche erfüllt werden.

Jede*r Nutzer*in erhält eine Übersicht seiner Belegungszeiten, welche im ersten Entwurf zugeteilt wurden.

Jede*r Nutzer*in erhält die Möglichkeit sich zu seinen im ersten Entwurf zugeteilten Belegungszeiten zu äußern und Änderungswünsche mitzuteilen.

Hier bitten wir uns nur Anmerkungen zu melden, die mit den Vergabekriterien vereinbar sind.

Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen zum ersten Belegungsentwurf erstellen wir das finale Belegungskonzept.

Unser Bestreben ist es möglichst alle Anmerkungen in das finale Konzept einzuarbeiten. Aufgrund von Überschneidungen von Interessen, können wir aber nicht alle Rückmeldungen berücksichtigen.

Kriterien für Vergabeentscheidungen sind zum Beispiel:

  • besondere Eignung der Halle für bestimmte Sportarten
  • besondere Anforderungen von Sportarten
  • Regionalität

Im Juli 2024 erhalten alle Nutzer*innen eine Information über die im finalen Belegungskonzept zugeteilten Belegungszeiten sowie einen Überlassungsvertrag.

Die zugeteilten Belegungszeiten werden erst mit Vertragsunterschrift verbindlich.

Die neu zugeteilten Belegungszeiten werden ab 10. September 2024 gültig sein.

  • Austauschgruppe mit Vertreter*innen aus dem Sportbeirat
  • Information der Nutzer*innen

 

Erreichte Meilensteine

Nach der Entscheidung über die Durchführung des Belegungskonzepts durch die Referatsleitung des Referats für Bildung und Sport wurde das Projekt in den verschiedenen politischen Gremien vorgestellt. Dort stieß das Vorhaben auf positive Resonanz und der Auftrag zur Durchführung des Belegungskonzepts wurde erteilt.

Durch zwei Informationsveranstaltungen wurden Vereine sowie Bezirksausschüsse und die sportpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen des Stadtrats intensiv über das geplante Vorhaben informiert. Die teilnehmenden Vertreter*innen bekamen die Möglichkeit Fragen zu stellen, Kritik zu äußern und Hinweise zu geben. Wir haben ebenfalls die Möglichkeit genutzt, mittels einer Umfrage am Ende der Veranstaltung ein Feedback zum geplanten Belegungskonzept einzuholen. Die Rückmeldungen waren dabei überwiegend positiv.

  • 18. April 2023: Informationsveranstaltung für die Bezirksausschüsse mit 40 Teilnehmer*innen.
    Davon haben sich 22 Teilnehmer*innen an der Umfrage beteiligt. Im Ergebnis stehen 95 % der Befragten dem Vorhaben positiv beziehungsweise eher positiv gegenüber.
  • 25. April 2023: Informationsveranstaltung für die Münchner Sportvereine mit 310 Teilnehmer*innen.
    Davon haben sich 181 Teilnehmer*innen an der Umfrage beteiligt. Im Ergebnis stehen 82 % der Befragten dem Vorhaben positiv beziehungsweise eher positiv gegenüber.

Die Umfrageergebnisse haben uns im unseren Vorhaben bestärkt. Wir sind uns sicher, mit diesem großen Schritt eine deutliche Verbesserung der Belegungssituation der Münchner Sportvereine zu erreichen.

Für alle die nicht an der Infoveranstaltung teilnehmen konnten, steht die gehaltene Präsentation im PDF-Format im Downloadbereich zu Verfügung.

Wir haben nahezu alle Rückmeldungen der Münchner Sportvereine erhalten. Nun sind wir dabei die Rückmeldungen gemäß der Münchner Vergabekriterien auszuwerten.

Wir haben die gemeldeten Bedarfe ausgewertet. Nun verteilen wir die zu Verfügung stehenden Kapazitäten.

FAQ

Grundsätzlich wird der Stadtbezirk in dem der Verein seinen Sitz hat als Heimatstadtbezirk gesehen.

Je nach Lage des Vereinssitzes kommen auch angrenzende Stadtbezirke in Betracht.

In einigen Fällen ist der Vereinssitz die Wohnadresse des Vorstandes und hat nichts mit der Wirkungsstätte des Vereins zu tun. In diesen Fällen richtet sich der Heimatstadtbezirk nach dem Stadtbezirk in dem der Verein die meisten Belegungen hat.

 

Ausnahmen können zugelassen werden:

  • betriebene Sportart benötigt zwingend Voraussetzungen die nur in einer bestimmten Halle erfüllt werden können
  • besondere Sportarten die nur von einem einzigen Verein angeboten werden
  • überregional tätige Vereine denen kein bestimmter Wirkungskreis zugeordnet werden kann

Keine Ausnahmen gibt es für einzelne (Satelliten-)Sportgruppen, die sich abseits des Hauptwirkungskreises eines Vereins gebildet haben.

Grundsätzlich sollen Vereinen, die bereits jetzt Heimathallen haben, diese auch wieder zugeteilt bekommen.

In der Berechnung des Bedarfes werden ausschließlich Trainingszeiten von 90 Minuten beziehungsweise 60 Minuten (bis 19 Uhr in Einfach- und Kleinsporthallen) berücksichtigt.

Im Rahmen des zugeteilten Kontingentes kann jeder Verein selbst entscheiden, ob er einigen Sportgruppen längere Trainingszeiten zuteilt.

Die explizite Schaffung von Schwerpunkthallen für einzelne Sportarten ist nicht vorgesehen.

Allerdings werden spezielle Anforderungen (Lagerung, Hallenhöhe, Linierung) bei der Zuteilung der Belegungszeiten, soweit möglich, berücksichtigt.

Das jetzt durchgeführte Belegungskonzept betrifft nur die Schulsporthallen.

 

  • kürzere Fahrtwege
  • flexible Handhabung der Belegungszeiten durch Kontingente
  • Stärkung der Identifikation mit dem Verein sowie dem Standort
  • Einheitlicher Ansprechpartner für Schule und Verein

Im Rahmen des Konzeptes werden wir einige Sporthallen als Ersatzhallen vorhalten. Diese werden dann nicht im Rahmen des berechneten Bedarfes, sondern als jederzeit beendbare Zusatzzeiten vergeben.

Dort kann im Idealfall der Sportbetrieb nahtlos weiterlaufen. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen kommen, wenn gleichzeitig sehr viele Sporthallen ausfallen.

 

Im Sinne des Kinder- und Jugendsport wird es prinzipiell keine Ausnahmen von der Verlegung des Erwachsenensports in die Abendstunden geben. Erwachsenenzeiten werden bei der Vergabe des Kontingents ausschließlich ab 19 (Einfach- und Kleinsporthallen) beziehungsweise 20 Uhr (Doppel- und Dreifachhallen) berücksichtigt.

Innerhalb seines Belegungskontingents kann der Verein aber frei entscheiden, Erwachsenensportgruppen früher trainieren zu lassen. Dafür muss aber Einschränkungen für seinen Kinder- und Jugendsportbereich in Kauf nehmen.

Nutzer*innen die ausschließlich Erwachsenensport anbieten, können diesen nur nach 19 beziehungsweise 20 Uhr ausüben.

 

Für die Planungen sind wir auf die uns von den Schulen gemeldeten Nutzungszeiten angewiesen.

Stellt sich nach Nutzungsaufnahme heraus, dass Zeiten nicht von den Schulen genutzt werden, gehen wir in den Dialog mit den Schulen. Unser Ziel ist es sämtliche nicht von den Schulen genutzte Zeiten für die außerschulische Nutzung zu Verfügung zu stellen.

 

Im Rahmen des Grundbedarfes wird für jede Mannschaft eine Trainingszeit berücksichtigt. Zusätzliche Trainingszeiten gibt es ab Teilnahme in einer bestimmten Liga. (Siehe Vergaberichtlinien im Downloadbereich)

Zusätzlich zum Grundbedarf erhält jeder Verein einen noch festzusetzenden Aufschlag an Belegungsstunden.

Im Rahmen des zugeteilten Kontingents steht es jedem Verein frei, einzelnen Mannschaften zusätzliche Trainingszeiten zuzuteilen.

Darüber hinaus können durch gemeinsames Training zusätzliche Trainingszeiten generiert werden.

  • Referat für Bildung und Sport

    Raum- und Flächenüberlassungen in Schulen, Schulsportanlagen und Kindertageseinrichtungen

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