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3 Ergebnisse für "Naturschutzbehörde"

Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.

Artenschutz – Geschützte Tiere halten oder verkaufen

Der Besitz besonders geschützter Arten muss bei der Unteren Naturschutzbehörde angemeldet werden.
Die Vermarktung geschützter Arten muss beantragt werden.

Baumfällung – Landschaftsschutzgebiete

Wenn Sie einen Baum fällen oder sonstige Veränderungen am Gehölz in einem Landschaftsschutzgebiet durchführen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.

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