Dienstleistungsfinder
3 Ergebnisse für "Naturschutzbehörde"
Beendigung der Ersatzpflanzung
Wenn Sie einen Baum gefällt haben könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.
Artenschutz – Geschützte Tiere halten oder verkaufen
Der Besitz besonders geschützter Arten muss bei der Unteren Naturschutzbehörde angemeldet werden.
Die Vermarktung geschützter Arten muss beantragt werden.
Baumfällung – Landschaftsschutzgebiete
Wenn Sie einen Baum fällen oder sonstige Veränderungen am Gehölz in einem Landschaftsschutzgebiet durchführen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.