Befreiung von der Gurtpflicht oder Helmpflicht
Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung.
Der Antrag auf Gurt- oder Helmbefreiung muss ausschließlich schriftlich gestellt werden. Die erforderlichen Vordrucke finden Sie unter „Formulare & Links".
Voraussetzungen
- Gurtbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Gurtbefreiung befürwortet oder wenn die Körpergröße weniger als 1,50 Meter beträgt.
- Helmbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Helmbefreiung befürwortet.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie den Antrag per Post schicken:
- Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
- Antrag (siehe unter "Formulare & Links", Anlage 1 und 2)
- Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht erforderlich ist (mit Angabe der genauen Dauer, siehe unter "Formulare & Links)
Hinweis: Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen auf dem Merkblatt!
Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen an folgende Anschrift: Kfz-Zulassungsbehörde, HA II/422, Zimmer 245, Eichstätter Str. 2, 80686 München.
Sie erhalten im Anschluss einen Ausweis oder eine schriftliche Bestätigung von der Kfz-Zulassungsbehörde, die bei alles Fahrten mitgeführt werden muss.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung (§ 21a in Verbindung mit § 46 Nr. 93 bis Nr. 96)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
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Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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Adresse
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