Veranstaltungserlaubnis – Öffentliche Straßen und Plätze
Wer eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen und Plätzen organisieren will, benötigt dazu eine Erlaubnis.
Beschreibung
Typische Beispiele für erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind Straßenfeste, Standkonzerte (wenn mehr als sechs Personen auftreten), Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Infoveranstaltungen, Festzüge oder kirchliche Veranstaltungen.
Formelles Sicherheitskonzept:
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für Ihre Veranstaltung ein formelles Sicherheitskonzept erstellen und abstimmen.
Abgabe von Speisen und Getränken:
Wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, kann zusätzlich eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) notwendig sein.
Aufbauten/Podien:
Für dauerhafte bauliche Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. (Art. 74 der Bayerischen Bauordnung -BayBo-)
Werden sogenannte "fliegende Bauten" (Art. 85 BayBo, Bude, Zelt, Bühne) errichtet, so ist dies vorher der Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.
Ausgenommen von der Notwendigkeit eines Prüfbuches und der Anzeigepflicht sind unbedeutende fliegende Bauten. Als solche gelten Buden, Podien und ähnliche untergeordnete Bauten mit einer Größe von weniger als 75 Quadratmetern oder eine Höhe bis zu fünf Metern, die keine größeren Lasten aufzunehmen haben oder von denen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Zuständig hierfür ist das
Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Hauptabteilung IV/12
Zimmer 238, Blumenstraße 19
Ansprechpartner
Telefon 089/233-96484
Fax 089/233-22790
Sondernutzungserlaubnis:
Bei Veranstaltungen, für die Sie keine Veranstaltungserlaubnis brauchen, kann trotzdem eine Sondernutzungserlaubnis notwendig sein.
Als Veranstalter müssen Sie sich verpflichten, anfallende Kosten zu übernehmen, zum Beispiel für Müllbeseitigung und Verkehrsbeschilderungen.
Abfallvermeidungs- und Abfalltrennungspflicht
Zur Abfallvermeidungs- und Abfalltrennungspflicht informieren Sie sich bitte beim Abfallwirtschaftsbetrieb.
Bitte beachten Sie, dass in München bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund Einwegverbot herrscht.
Weitere Informationen zum städtischen Einwegverbot finden Sie auf der
Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs München.
Für Fußgängerzonen und historische Plätze gelten besondere Vorgaben.
Antragsfrist:
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor dem geplanten Termin der Veranstaltung gestellt werden.
Voraussetzungen
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Erlaubnis sind, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, die Straße/der Platz verkehrlich unbedeutend ist, dort keine öffentlichen Verkehrsmittel (Tram, Bus) fahren, keine (Produkt-)Werbung oder Produktverkauf stattfindet und kein Eintritt verlangt wird.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen und Plätzen
(zum Download erhältlich) - Veranstaltererklärung (Vordruck aus dem Antrag verwenden )
- Hinweise zu möglichen weiteren Konten (Vordruck aus dem Antrag verwenden)
- Nachweis einer Veranstalterhaftpflicht
- Lageplan (maßstabsgenau)
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung
Städtische Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45127
Adresse
Ruppertstraße 11
80337 München