Veranstaltungsanmeldung – Privatgrund und städtischen Grünanlagen
Eine Veranstaltung im Freien auf Privatgrund muss angemeldet werden. Eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünanlage benötigt eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Für einen geordneten Verlauf der Veranstaltung kann die Behörde besondere Auflagen erteilen (zum Beispiel Brandschutz, Lärmschutz, Sanitäter, Lebensmittelhygiene).
Außerdem gibt es Veranstaltungen, die ausdrücklich von der Behörde erlaubt (nicht nur angemeldet) werden müssen. Die Erlaubnispflicht müssen Sie in diesen Fällen beachten:
- wenn die Anmeldefrist von mindestens einer Woche nicht eingehalten wurde
- bei allen motorsportlichen Veranstaltungen
- bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucher*innen (ausgenommen der Veranstaltungsort hat eine Zulassung für die Besucherzahl)
Formelles Sicherheitskonzept:
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für Ihre Veranstaltung ein formelles Sicherheitskonzept erstellen und abstimmen.
Abgabe von Speisen und Getränken:
Für die Abgabe von Speisen und Getränken kann zusätzlich eine gastronomische Erlaubnis (vorübergehende Gaststättenerlaubnis) notwendig sein.
Aufbauten/Podien:
Für dauerhafte bauliche Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sogenannte "fliegende Bauten" (Bude, Zelt, Bühne) müssen Sie vorher der Bauaufsichtsbehörde melden. Dies gilt nicht für unbedeutende fliegende Bauten unter 75 Quadratmeter Fläche und unter fünf Meter Höhe, die keine größeren Lasten aufzunehmen haben oder von denen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann.
Abfallvermeidungs- und Abfalltrennungspflicht
Zur Abfallvermeidungs- und Abfalltrennungspflicht informieren Sie sich bitte beim Abfallwirtschaftsbetrieb.
Bitte beachten Sie, dass in München bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund Einwegverbot herrscht.
Weitere Informationen zum städtischen Einwegverbot finden Sie auf der
Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs München.
Auch wer eine nicht-öffentliche/private Veranstaltung im Freien auf Privatgrund organisieren will, muss die Veranstaltung unter bestimmten Voraussetzungen anmelden. Dazu empfehlen wir im Einzelfall beim Veranstaltungs- und Versammlungsbüro telefonisch oder per E-Mail nachzufragen.
Antragsfrist:
- Veranstaltungen auf Privatgrund:
so früh wie möglich, spätestens eine Woche vor dem Termin - Veranstaltungen auf städtischen Grünanlagen: zwei Monate vor dem geplanten Termin
Benötigte Unterlagen
- Anmeldung für öffentliche Vergnügungsveranstaltung im Freien auf Privatgrund und in städtischen Grünanlagen
- Planskizze
Rechtliche Grundlagen
Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Städtische Grünanlagensatzung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45124
Adresse
Ruppertstraße 11
80337 München