Sonderzahlung für Schüler*innen
Schüler*innen, die erstmalig in München in die Schule kommen oder an eine weiterführende Schule wechseln, können eine Sonderzahlung erhalten.
Beschreibung
Diese Leistung erhalten nur Schüler*innen, die erstmalig in München in die Schule kommen oder an eine weiterführende Schule (Mittelschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) wechseln.
Voraussetzungen
Der Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Benötigte Unterlagen
- Eine Bestätigung der Schule mit Angabe des Namens des Kindes und welche Klasse das Kind erstmalig im kommenden Schuljahr besuchen wird.
- Der vollständig ausgefüllte Antrag auf die Sonderzahlung.
- Bei Bezug von Bürgergeld ist der aktuelle Bescheid des Jobcenters München erforderlich.
Fragen & Antworten
Schüler*innen an Münchner Schulen erhalten zu Beginn eines Schuljahres eine gesetzliche Schulbedarfspauschale in Höhe von 130 Euro und 65 Euro zu Beginn des 2. Schulhalbjahres.
Zusätzlich gewährt die Landeshauptstadt München eine Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro beim Start in die Schule oder beim Wechsel an eine weiterführende Schule als freiwillige Leistung.
Sie ist gedacht für die vielen Anschaffungen wie beispielsweise Schulranzen, Federmäppchen, Malkasten, Arbeitsbücher, Zirkel.
Die Sonderzahlung erhalten Schüler*innen, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, die erstmalig in München in die Schule kommen oder an eine weiterführende Schule (Mittelschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) wechseln.
Sie erhalten die Sonderzahlung auf Antrag in Ihrem zuständigen
Sozialbürgerhaus.
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird die Sonderzahlung auf Ihr Konto überwiesen. Auf Wunsch kann sie auch in bar ausgezahlt werden. Die Antragstellung ist bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres möglich.
Rechtliche Grundlagen
Die Sonderzahlung für Schüler*innen ist eine freiwillige Leistung der Stadt München.