Reiseausweis für Ausländer

Wenn Sie keinen Pass oder Passersatz besitzen, kann Ihnen die Ausländerbehörde in Einzelfällen einen Reiseausweis für Ausländer ausstellen.

Beschreibung

Grundsätzlich müssen ausländische Personen einen gültigen Nationalpass vorlegen. Ob es unzumutbar ist, einen Nationalpass zu beschaffen, muss von der Ausländerbehörde im Einzelfall geprüft werden. Der Reiseausweis kann nur für die Dauer ausgestellt werden, für die der Aufenthaltstitel gültig ist. Bei einem unbefristeten Aufenthaltstitel kann die maximale Gültigkeit erteilt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind in München gemeldet
  • Sie besitzen nachweislich keinen Nationalpass oder Passersatz und können diesen nicht auf zumutbare Weise bekommen
  • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Schriftliche Begründung, weshalb die Beschaffung eines Nationalpasses unzumutbar ist und Nachweise dazu

Für die Antragstellung nutzen Sie unseren Online-Antrag oder senden Sie uns Ihre Unterlagen und Ihren Antrag per Post zu. Nachdem wir alles geprüft haben, bekommen Sie einen Termin bei uns. Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10 bis 12 Wochen

Gebührenrahmen

  • Personen ab 24 Jahren: 100 Euro
  • Personen unter 24 Jahren: 97 Euro
  • Bei subsidiär Schutzberechtigten und Resettlement-Flüchtlingen: 70 Euro (Personen ab 24 Jahre); 38 Euro (Personen unter 24 Jahre)

Rechtliche Grundlagen

EU-Richtlinie 2252/2004 (Einführung eReiseausweis)

Fragen & Antworten

  • Personen bis 24 Jahre: 6 Jahre
  • Personen über 24 Jahre: 10 Jahre
Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45595

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

Öffnungszeiten

  • Mo. 07:30 - 12:00
  • Di. 08:30 - 12:00
    14:00 - 18:00
  • Mi. geschlossen
  • Do. 08:30 - 15:00
  • Fr. geschlossen
    (Karfreitag: Öffnungszeiten können abweichen)
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen
    (Ostern: Öffnungszeiten können abweichen)

Mittwoch: nur mit Termin

Alle anderen Bereiche der Ausländerbehörde arbeiten mit Terminvereinbarung.

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