Parkausweis für Beschicker*innen

Als Beschicker*in können Sie für die Dauer der Auer Dult einen Parkausweis beantragen.

Beschreibung

Sie haben eine Zulassung, um als Beschicker*in einen Marktstand auf der Auer Dult eröffnen zu dürfen. Um diesen Marktstand zu beliefern, müssen Sie mit Ihrem Privatfahrzeug im Bereich der Auer Dult parken. Der Bereich der Auer Dult befindet sich in einem bewirtschafteten Bereich für Bewohner*innen. Zum Dauerparken benötigen Sie daher einen Parkausweis.

Voraussetzungen

Sie sind Beschicker*in auf der Auer Dult und haben hierzu einen entsprechenden Nachweis.

Benötigte Unterlagen

Zulassungsbescheinigung vom Referat für Arbeit und Wirtschaft zur Teilnahme an der Auer Dult.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Wenn Sie Ihren Antrag vor 11 Uhr online einreichen, können wir ihn noch am selben Tag bearbeiten. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, da der Ausweis erst nach Zahlungseingang gedruckt und versandt wird.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen den Parkausweis auch bei persönlicher Vorsprache nicht direkt aushändigen können.

Gebührenrahmen

Gültigkeit für das aktuelle Kalenderjahr: 30 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird der Ausweis für das gesamte Kalenderjahr ausgestellt, auch wenn Sie den Ausweis nur für eine Dult benötigen. Die Bearbeitungsgebühr für den Verwaltungsaufwand beträgt unabhängig von der Gültigkeitsdauer 30 Euro.

Der Parkausweis kann für jedes beliebige Fahrzeug verwendet werden.

Der Parkausweis gilt für die drei Gebiete „Nördliche Au“, „Regerplatz“ und „Franziskanerstraße“. Hier können Sie Ihr Fahrzeug auf gekennzeichneten Mischparkplätzen gebührenfrei abstellen.

Sie können gegen eine Gebühr von 10 Euro einen neuen Parkausweis beantragen.

Leider nein, die bewirtschafteten Gebiete aufgrund des akuten Parkplatzmangels eingerichtet. Zusätzliche Parkausweise verschärfen die Parkplatzsituation für die Anwohner*innen.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Telefon

  • 115 − Behördennummer

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 13
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Bewohnerparkausweis – Umschreibung

Wer bereits eine Anwohnerparklizenz besitzt und das/ ein Fahrzeug wechselt, kann eine Umschreibung des Kennzeichens für die Restlaufzeit beantragen.

Parkausweis – Altstadt

Wer innerhalb des Altstadtrings wohnt und nicht über eine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug verfügt, kann einen Parkausweis beantragen.

Bewohnerparkausweis

Wer in einem Parklizenzgebiet wohnt und nicht über eine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug verfügt, kann einen Parkausweis beantragen.

Parkausweis für gewerbliche Anlieger

Wer in einem Parklizenzgebiet als selbständige*r Freiberufler*in bzw. mit einem Gewerbe niedergelassen ist, kann einen Parkausweis beantragen.

Parkausweis für Soziale Dienste

Personen und Organisationen, die pflegebedürftige Menschen betreuen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.

Parkausweis – Hauptbahnhofviertel

Wer im Hauptbahnhofviertel wohnt und nicht über eine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug verfügt, kann einen Parkausweis beantragen.

Parkausweis für Handelsvertretungen

Handelsvertreter*innen, die zur Präsentation bei Kund*innen schwere Gegenstände transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.

Bewohnerparkausweis – Neuantrag nach Verlust

Wenn ein Parkausweis verloren oder gestohlen wurde, können Sie einen Nachdruck für die Restlaufzeit beantragen.

Parkausweis für Handwerksbetriebe

Wenn Handwerksbetriebe für ihre Tätigkeit ein Fahrzeug zum Transport oder als Werkstattwagen benötigen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.