Niederlassungserlaubnis für Personen im Beamtenverhältnis

Sie sind seit drei Jahren verbeamtet und wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, mit dem Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten können.

Beamt*innen haben einen Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn sie seit drei Jahren in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen und einen entsprechenden Aufenthaltstitel besitzen.

Für die Antragstellung und die Terminvereinbarung nutzen Sie unseren Online-Antrag oder senden Sie uns Ihre Unterlagen und Ihren Antrag per Post zu. Nachdem wir alles geprüft haben, bekommen Sie einen Termin bei uns.

Voraussetzungen

  • Sie sind in München gemeldet.
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass.
  • Sie stehen seit drei Jahren in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn und besitzen einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Sie sind ausreichend krankenversichert.
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
  • Sie haben keine Vorstrafen.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)

Nachweise über das Beamtenverhältnis:

  • Urkunde über die Berufung in das Beamtenverhältnis bei einer deutschen Dienstherrin oder einem deutschen Dienstherrn

Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt:

  • Entgeltnachweise der letzten drei Monate
  • Bestätigung über das Dienstverhältnis (Bitte verwenden Sie hierfür die Bestätigung über das Arbeitsverhältnis)
  • Erklärung zum Lebensunterhalt

Nachweise über Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Betreuungsgeld, Unterhalt können ebenfalls beigefügt werden.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz:

  • Nachweis über Art und Umfang der Versicherung
    Bestätigung der Krankenversicherung, dass der Versicherungsschutz durchgehend bestanden hat und nicht zwischenzeitlich gekündigt wurde

Hinweise bei privat Versicherten:

  • Der Krankenversicherungsschutz muss nach Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
  • Der Krankenversicherungsschutz darf keine Leistungsausschlüsse in größerem Umfang enthal-ten.
  • Dem Versicherten darf im Krankheitsfall bei den versicherten Leistungen kein höherer Selbstbehalt als 300 Euro im Jahr abverlangt werden.
  • Der Krankenversicherungsschutz darf keine Begrenzung der zu erstattenden Kosten im Krankheitsfall sowie keine Ablauf- oder Erlöschensklausel hinsichtlich eines bestimmten Lebensalters enthalten.

Nachweis über ausreichenden Wohnraum und die monatlichen Kosten:

  • Erklärung über die häusliche Gemeinschaft
  • Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe oder eine Wohnraumbescheinigung
  • Bei Eigentumswohnungen: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld.

Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Ge-sellschaftsordnung in Deutschland:

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
    Oder
  • Zeugnis von einem deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss
    Oder
  • Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen mindestens auf dem Niveau B1
    Oder
  • sonstiger Sprachnachweis

Hinweis
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

20 Wochen

Gebührenrahmen

  • 113 Euro
  • Türkische Staatsangehörige: 37 Euro (ab 24 Jahren) oder 22,80 Euro (bis 24 Jahre)
  • Kosten für den Versand des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT): 5,70 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 19c Absatz 4 Aufenthaltsgesetz

Fragen & Antworten

Ihre Niederlassungserlaubnis ist weiterhin auch dann gültig, wenn Ihr bisheriger Reisepass abgelaufen ist und Sie bereits einen neuen Reisepass erhalten haben. Sie müssen hierfür Ihren alten und neuen Reisepass sowie Ihre Niederlassungserlaubnis vorzeigen (Passübertrag).

Ihr Aufenthaltstitel erlischt in der Regel, wenn:

  • Sie aus einem nicht nur vorübergehenden Grund ausreisen, zum Beispiel:
    • Schulbesuch im Ausland
    • Arbeiten im Ausland
    • Pflege eines Familienangehörigen im Ausland
    • Heirat im Ausland
    • Niederlassen im Ausland
  • Sie ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen (Ausnahme: Sie erfüllen einen vorgeschriebenen Wehrdienst in Ihrem Heimatland und reisen innerhalb von drei Monaten nach dessen Beendigung wieder nach Deutschland ein).
Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45461

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

Nur mit Termin

Ähnliche Leistungen

Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und Flüchtlinge

Sie leben hier seit 3 oder 5 Jahren als anerkannte Asylberechtigte, Flüchtling oder Resettlement-Flüchtling und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Sie sind eine Fachkraft und wollen eine Niederlassungsleraubnis beantragen.

Niederlassungserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

Sie leben hier seit 5 Jahren aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet die gleichen Rechte wie die Niederlassungserlaubnis.

Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche

Ehemalige Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Niederlassungserlaubnis nach Auflösung einer Ehe

Wenn Sie sich von einer Person mit unbefristetem Aufenthaltstitel getrennt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren

Sie wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Dann müssen Sie folgendes beachten.

Niederlassungserlaubnis beantragen

Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte EU

Sie haben eine Blaue Karte EU? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.