Messe, Markt, Ausstellung – Städtischer Grund oder Grünanlagen

Wer auf städtischem Privatgrund oder in einer Grünanlage mit Marktpriviligien eine Messe, Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt eine Festsetzung.

Beschreibung

Zu den Marktprivilegien gehören zum Beispiel Befreiungen vom Ladenschluss- oder Feiertagsgesetz oder die Teilnahme ohne Reisegewerbekarte. 

Eine Festsetzung müssen Sie schriftlich beantragen.

Wenn Grünanlagen benutzt werden, benötigen Sie eine extra Ausnahmebewilligung. Beachten Sie dazu die Informationen auf der Seite „Veranstaltungen im Freien auf Privatgrund und städtischen Grünanlagen“.

Frist:
Die Anmeldung soll mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen.

Formelles Sicherheitskonzept:
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für Ihre Veranstaltung ein formelles Sicherheitskonzept erstellen und abstimmen.

Zeitliche Begrenzung:
Die Veranstaltung darf maximal vier Wochen dauern.

Besondere Zuständigkeiten:

  • Für die Münchner Wochenmärkte und das Magdalenenfest ist Ihr Ansprechpartner das Kommunalreferat.
  • Für die Auer-Dulten und den Weihnachtsmarkt auf dem Marienplatz ist Ihr Ansprechpartner das Referat für Arbeit und Wirtschaft (Tourismusamt).

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Formblatt zum Anmelden von Messen, Märkten, Ausstellungen (zum Download erhältlich)
  • vollständig ausgefülltes Formblatt zur Genehmigung einer Veranstaltung auf städtischen Grünanlagen (zum Download erhältlich)
  • Überlassungsvereinbarung für die Veranstaltungsfläche
  • Art und Wortlaut der öffentlichen Ausschreibung, mit der um die Ausstellerinnen und Aussteller geworben wird
  • Vorläufiges Ausstellerverzeichnis (mindestens zwölf Teilnehmer – ohne Gastrostände – jeweils mit Name, Anschrift und Sortiment)
  • Wortlaut der Teilnahmebedingungen
  • Nachweis über persönliche Zuverlässigkeit des Veranstalters: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei der Behörde)
  • genauer Lageplan der Veranstaltung mit Darstellung aller Verkaufsstände, Bühnen, sonstigen Aufbauten, Flucht- und Rettungswege

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

130 bis 920 Euro für die Festsetzung (abhängig von der Anzahl der Veranstaltungstage)

Bei städtischen Grünanlagen fallen zusätzliche Gebühren für die Ausnahmebewilligung an.

Fragen & Antworten

Eine gewerbliche Veranstaltung, die dem Verkauf von Waren (Spezialmarkt, Jahrmarkt) dient.

Bei einer Messe wird das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, Großabnehmer oder Verbraucher ausgestellt und vertrieben.

Bei einer Ausstellung wird ein repräsentatives Angebot ausgestellt und vertrieben oder es wird zum Zweck der Absatzförderung über dieses Angebot informiert.

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung, Grünanlagensatzung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45127

Adresse

Ruppertstraße 11
80337 München

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