Messe, Markt, Ausstellung – Geschlossene Räume

Wer in geschlossenen Räumen mit Marktpriviligien eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt eine Festsetzung.

Beschreibung

Zu den Marktprivilegien gehören zum Beispiel Befreiungen vom Ladenschluss- oder Feiertagsgesetz oder die Teilnahme ohne Reisegewerbekarte. 

Eine Festsetzung müssen Sie schriftlich beantragen.

Frist:
Die Anmeldung soll mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen.

Formelles Sicherheitskonzept:
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für Ihre Veranstaltung ein formelles Sicherheitskonzept erstellen und abstimmen.

Zeitliche Begrenzung:
Die Veranstaltung darf maximal vier Wochen dauern.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Formblatt zum Anmelden von Messen, Märkten, Ausstellungen (zum Download erhältlich)
  • Überlassungsvereinbarung für die Veranstaltungsfläche
  • Art und Wortlaut der öffentlichen Ausschreibung, mit der um die Ausstellerinnen und Aussteller geworben wird
  • Vorläufiges Ausstellerverzeichnis (mindestens zwölf Teilnehmer – ohne Gastrostände – jeweils mit Name, Anschrift und Sortiment)
  • Wortlaut der Teilnahmebedingungen
  • Nachweis über persönliche Zuverlässigkeit des Veranstalters: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei der Behörde)
  • genauer Lageplan der Veranstaltung mit Darstellung aller Verkaufsstände, Bühnen, sonstigen Aufbauten, Flucht- und Rettungswege

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

130 bis 920 Euro (abhängig von der Anzahl der Veranstaltungstage)

Fragen & Antworten

Eine gewerbliche Veranstaltung, die dem Verkauf von Waren (Spezialmarkt, Jahrmarkt) dient.

Bei einer Messe wird das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, Großabnehmer oder Verbraucher ausgestellt und vertrieben.

Bei einer Ausstellung wird ein repräsentatives Angebot ausgestellt und vertrieben oder es wird zum Zweck der Absatzförderung über dieses Angebot informiert.

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung
Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Versammlungsstättenverordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45127

Adresse

Ruppertstraße 11
80337 München

Ähnliche Leistungen

Vorübergehendes Haltverbot für Filmaufnahmen und Veranstaltungen

Sie können ein vorübergehendes Haltverbot beantragen, wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone für Filmaufnahmen oder Veranstaltungen benötigen.

Stiller Feiertag

An sogenannten stillen Feiertagen gelten in Bayern Beschränkungen für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen.

Veranstaltungserlaubnis – Öffentliche Straßen und Plätze

Wer eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen und Plätzen organisieren will, benötigt dazu eine Erlaubnis.

Messe, Markt, Ausstellung – Öffentlicher Straßengrund

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten und dafür Marktprivilegien beanspruchen will, braucht eine Festsetzung.

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis beantragen

Für einen vorübergehenden Ausschank von Alkohol aus besonderem Anlass (Jubiläumsfeier, Weihnachtsmarkt, Vereinsfest) wird eine vorübergehende Erlaubnis benötigt.

Messe, Markt, Ausstellung – Städtischer Grund oder Grünanlagen

Wer auf städtischem Privatgrund oder in einer Grünanlage mit Marktpriviligien eine Messe, Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt eine Festsetzung.

Jugendarbeitsschutz

Ausnahmegenehmigungen vom Jugendarbeitsschutz für Kinder unter 15 Jahren für gestaltende / künstlerische Mitwirkung bei Veranstaltungen und Produktionen.

Versammlung anzeigen

Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Demonstration) unter freiem Himmel veranstalten will, muss dies anmelden.

Veranstaltungsanmeldung – Privatgrund und städtischen Grünanlagen

Eine Veranstaltung im Freien auf Privatgrund muss angemeldet werden. Eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünanlage benötigt eine Ausnahmegenehmigung.

Veranstaltungsanmeldung – Geschlossene Räume

Wer eine öffentliche Vergnügungsveranstaltung (Tanz-, Musik- oder Sportveranstaltung) in geschlossenen Räumen organisieren will, muss dies anmelden.