Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit

Arbeitgeber, die eine Genehmigung zur Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen brauchen, müssen dies beantragen.

Beschreibung

Arbeitgeber, die eine Genehmigung zur Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen brauchen und deren Betriebsstätte sich in München oder Oberbayern befindet, müssen dies bei der Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt, Heßstraße 130, 80797 München beantragen.

Nach dem Feiertagsgesetz sind an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen, verboten.

Gewerbetreibende müssten daher zusätzlich bei der Gewerbebehörde des Kreisverwaltungsreferats eine Ausnahme von diesem Verbot beantragen. In der Praxis wird diese Ausnahme jedoch nur sehr selten gewährt, weil die dazu nötigen Voraussetzungen meist fehlen.

Benötigte Unterlagen

Der Antrag für eine Ausnahme des Verbots, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, ist formlos zu stellen.

Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld telefonisch zu erkundigen, um zu klären, ob Sie die Voraussetzungen für einen solchen Antrag überhaupt erfüllen.

Rechtliche Grundlagen

§ 2 Abs. 1 Feiertagsgesetz (FTG)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG

Telefon

Sprechzeiten

  • Mo. 07:30 - 15:30
  • Di. 07:30 - 15:30
  • Mi. geschlossen
  • Do. geschlossen
  • Fr. 07:30 - 13:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Ähnliche Leistungen

Gewerbe-Ummeldung

Wenn sich der Standort oder die Art Ihres Gewerbes verändert oder Sie den Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitern, ist eine Ummeldung erforderlich.

Gewerbe-Abmeldung

Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beenden, eine Betriebsstätte aufgeben oder mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde umziehen, müssen Sie uns informieren.

Schwarzarbeit

Wir überwachen, ob die notwendige Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbekarte vorliegt und ob eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgt ist.

Beauftragung eines amtsärztlichen Gutachtens

Als Behörde oder öffentliche Einrichtungen können Sie bei uns amts- und personalärztliche Begutachtungen Ihrer Münchner Mitarbeiter*innen in Auftrag geben.

Gewerbesteuer

Wenn Sie in München ein gewerbliches Unternehmen betreiben, unterliegt dieses der Gewerbesteuerpflicht.

Eröffnung einer Niederlassung in München

Sie planen eine Niederlassung? Wir beraten ausländische Unternehmen bei Fragen zur Ansiedlung in München.