Auskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
Die Zulassungsbehörde kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs geben.
Voraussetzungen
Diese Auskunft können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen beantragen. Aus Datenschutzgründen muss der Antrag mit Begründung schriftlich oder persönlich gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie persönlich vorbeikommen:
- Personalausweis oder Reisepass
-
vollständig ausgefüllter Antrag „Halterauskunft“
(den Antrag können Sie auch in der Behörde erhalten und ausfüllen) - Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
Wenn Sie den Antrag per Post schicken:
- vollständig ausgefüllter Antrag „Halterauskunft“
- oder selbst verfasste Begründung, für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird
- bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie Ausweise (in Kopie) des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
Rechtliche Grundlagen
§ 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde
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Landeshauptstadt München
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