Fabrikneues Fahrzeug oder Tageszulassung anmelden

Damit Fahrzeuge (auch Anhänger) im Straßenverkehr fahren dürfen, müssen diese zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben.
Vieles geht jetzt Online.

Beschreibung

Mit Ihrer Online-Ausweis-Funktion können Sie ganz bequem von zu Hause aus Ihr Fahrzeug Online Anmelden.

Haben Sie Ihre PIN für Ihre Online-Ausweis-Funktion nicht mehr, so können Sie sich in jedem Bürgerbüro eine neue PIN vergeben lassen, oder Online beantragen.

Wichtig für die Zulassung eines Motorrades:

Bitte lesen Sie vorher den Abschnitt "Wichtiges für die Online-Zulassung eines Motorrades".

Voraussetzungen

Internet, Technik und Nutzerkonto

  • stabile Internetverbindung
  • aktueller Browser, zum Beispiel Chrome, Firefox, Safari oder Edge
  • Personalausweis mit Online-Funktion
  • Ausweis-App 2 (in jedem App-Store erhältlich)
  • ​elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion und Pin (benötigen Sie Hilfe mit der Aktivierung, so wenden Sie sich bitte an die für den eAT zuständige Stelle)​
  • BayernID- oder BundID-Nutzerkonto  oder privatem ELSTER-Zertifikat
  • soll das Fahrzeug auf Ihre Firma angemeldet werden: ELSTER Unternehmenskonto
  • Drucker, um mit dem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis "sofort losfahren" zu können (für bis zu zehn Tage in Deutschland)

Benötigte Unterlagen

Onlinefähige Fahrzeugdokumente

  • vom Hersteller ausgehändigte ZBII (Fahrzeugbrief) mit Rubbelfeld zum Freirubbeln des Verifizierungscodes
  • CoC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • eVB von Ihrer Kraftfahrzeug-Versicherung
  • IBAN für die Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer

Ist an Ihrem Neufahrzeug bereits eine Änderung vorgenommen worden oder Sie besitzen ein zusätzliches Gutachten zum Zulassen Ihres neuen Fahrzeuges, so müssen Sie bitte einen Termin buchen und Ihren Zulassungsantrag vor Ort stellen. Dazu lesen Sie bitte den Abschnitt "Voraussetzungen und benötigte Unterlagen für die Zulassungsstelle vor Ort".

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Online-Antragstellung dauert in der Regel nur ein paar Minuten. Sie bekommen nach der Bezahlung Dokumente zum sofortigen Download bereitgestellt. Diese müssen Sie Downloaden.

 
Für ein "sofortiges Losfahren" müssen sie zwingend den vorübergehenden Zulassungsnachweis ausdrucken und hinter Ihre Windschutzscheibe gut lesbar legen. Dieser ist vom Tag des Online-Zulassungsantrag an 10 Tage gültig. In diesem Fall bekommen Sie Ihre Dokumente (ZBI, ZBII, Stempelplaketten) innerhalb der nächsten 10 Tage.

Ist ein "sofortiges Losfahren" nicht möglich erhalten Sie Ihre Dokumente innerhalb der nächsten 3 Tage zugesandt.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Kontaktangaben zum Kontakt richtig sind. Bei Unstimmigkeiten oder Nachfragen wird sich die Zulassungsstelle auf jeden Fall mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Gebührenrahmen

Online-Gebühr: Online-Zahlung / Kreditkarte / EC-Karte möglich
Neufahrzeug (ohne Wunschkennzeichen): ab 20,50 Euro
Tageszulassung: ab 25,50 Euro

vor-Ort-Gebühr: nur EC-Karte / Barzahlung
Neufahrzeug: ab 30,00 Euro
Tageszulassung: ab 45,90 Euro

Wunschkennzeichen: 12,80 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Voraussetzungen vor Ort:

    • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
    • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
    • Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug. Wenn nicht, müssen Sie die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Kfz beachten.

    benötigte Unterlagen vor Ort:

    • Sie besitzen einen ausländischen Pass ohne Unterschrift? Dann können Sie eine Kopie des Ausweises und eine Kopie des Führerscheins vorlegen. Der Führerschein muss ein Lichtbild und eine Unterschrift enthalten und Sie müssen in München gemeldet sind.
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen
    • Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
    • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
    • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
    • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
    • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)  
    • EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)

    Motorräder haben aufgrund ihrer Größe einen eingeschränkten Platz für Kennzeichen.

    Hier ist die gesetzlich vorgegebene Größe nicht umsetzbar. Insbesondere bei einem "E"lektro- oder "H"istorisch-Merkmal.

    Achtung:

    Möchten Sie ein Motorrad im online-Verfahren zulassen, brauchen Sie ein Wunschkennzeichen. Ein zufällig ausgewähltes Kennzeichen ist hier technisch nicht umsetzbar und das damit zugeteilte Kennzeichen ist zu groß.

    Möchten Sie ein Kennzeichen mit Zusatz "E" oder "H" zulassen, müssen Sie bitte vorher Kontakt (über das Kontaktformular) mit der Zulassungsstelle aufnehmen, da Sie hierfür ein besonders kurzes Kennzeichen benötigen.

    Auf Antrag kann die Erstzulassung auch für die Dauer ausschließlich eines Tages erfolgen. Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder.

    • Elektro-Motorrad: Bei online-Zulassung bitte unbedingt vorher Kontakt mit der Zulassungsstelle für ein geeignetes Kennzeichen aufnehmen. Auf diese Fahrzeuge passen nur bestimmte Kennzeichen. Um genügend bereitstellen zu können, werden diese nicht für alle Fahrzeuge freigegeben und müssen gesondert beantragt werden. Sie können direkt über das "Kontaktformular Zulassungsstelle" Kontakt aufnehmen.
      Bei Zulassung vor Ort können Sie das gleich vor Ort beantragen.
    • Elektro-PKW: Hier kann es bei besonders langen Kennzeichen-Kombinationen zu Platzproblemen kommen. Hier hilft Ihnen der / die zuständige Sachbearbeiter*in gern weiter.

    Wenn wir Ihren Zulassungsantrag fertig vorbereitet haben, können Sie als nächstes die Kennzeichenschilder kaufen. Im Umkreis der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros gibt es mehrere private Anbieter. Den Preis für die Schilder müssen Sie gesondert bezahlen. Diese Kosten sind nicht in den Gebühren enthalten. Den Zulassungsantrag müssen Sie dem Hersteller als Nachweis Ihrer Berechtigung vorlegen.
    Anschließend müssen Sie  wieder zu uns kommen, damit wir die amtlichen Plaketten auf den Kennzeichenschildern anbringen und abstempeln können.

    Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren.

  • Wenn für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erstellt wurde, müssen Sie das Fahrzeug zur Identifizierungvorführen.
  • Die Identifizierung kann von jeder deutschen Zulassungsbehörde, von anerkannten Sachverständigen,von Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder von Prüfingenieuren einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden.
  • Wenn für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II  (Fahrzeugbrief) erstellt wurde, benötigen wir ebenfalls einen Kaufvertrag.
  • Wurde bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II von einer anderen Zulassungsbehörde erstellt, kann in einigen Fällen trotzdem eine Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich sein. Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, um zu klären, ob das in Ihrem Fall zutrifft.

    Kfz-Zulassungsdienste und Händler erhalten ihren Service nur direkt bei der Zulassungsbehörde (nicht in den Bürgerbüros).

    Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger für Arbeitsmaschinen" können ausschließlich in der Kfz-Zulassungsbehörde zugelassen werden.

    Rechtliche Grundlagen

     Fahrzeugzulassungs-Verordnung

    Landeshauptstadt München

    Kreisverwaltungsreferat
    Hauptabteilung II
    Bürgerangelegenheiten
    Kraftfahrzeugzulassungs- und
    Fahrerlaubnisbehörde

    https://www.buergerserviceportal.de/bayern/muenchen/bsp_ikfz_antragstellung

    Post

    Landeshauptstadt München
    Kreisverwaltungsreferat
    Hauptabteilung II
    Bürgerangelegenheiten
    Kraftfahrzeugzulassungs- und
    Fahrerlaubnisbehörde

    Eichstätter Straße 2
    80686 München

    Adresse

    Eichstätter Straße 2
    80686 München

    Nur nach Terminvereinbarung

    Barrierefreiheit

    • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
    • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

    Alle Bürgerbüros sind barrierefrei zugänglich.

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