Vorabzuteilung Kennzeichen
Sie möchten sich ein Kennzeichen für eine Fahrt zur Werkstatt oder Prüforganisation vorab zuteilen lassen?
Beschreibung
Mit einer Vorabzuteilung sind nur Fahrten zum Zwecke des Zulassungsverfahrens innerhalb Münchens und eines angrenzenden Zulassungsbezirks (DAH, FFB, Landkreis München) gestattet. Die Vorabzuteilung wird für die Dauer von 3 Wochen bescheinigt.
Voraussetzungen
- Sie wohnen mit Hauptwohnsitz in München.
- Das Fahrzeug befindet sich in München.
- Das Fahrzeug ist abgemeldet.
- Sie haben einen privaten Stellplatz (mit einer Vorabzuteilung darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Grund abgestellt werden).
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Fragen & Antworten
Das ungestempelte Kennzeichen muss vorab dem Fahrzeug zuvor von der Zulassungsbehörde zugeteilt worden sein.
Die ungestempelten Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein.
Die Fahrzeugpapiere müssen bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Notwendige Fahrten müssen auf direktem Weg erfolgen, private Umwege (zum Beispiel zum Einkaufen) sind nicht erlaubt.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde
Termin
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Adresse
Eichstätter Straße 2
80686 München