Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden
Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.
Beschreibung
- Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei der Bank oder Leasinggesellschaft angefordert, können Sie hier überprüfen, ob diese der Zulassungsstelle vorliegt: Zulassungsbescheinigung Teil 2 abfragen
Bei positiver Abfrage vereinbaren Sie einen Termin unter der gewünschten Leistung aus.
- Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bereits in Ihren Händen, können Sie online einen Termin unter der gewünschten Leistung vereinbaren:
Fahrzeug war noch nie zugelassen
Fahrzeug war / ist bereits in München zugelassen
Fahrzeug war / ist außerhalb München in Deutschland zugelassen
Fahrzeug wird wieder auf den gleichen Halter angemeldet - Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) noch bei der Bank beziehungsweise Leasinggesellschaft liegt, dann müssen Sie diese dort anfordern und dann zur Kfz-Zulassungsstelle schicken lassen. Bitte weisen Sie die Bank/ Leasinggesellschaft darauf hin, dass im Anschreiben an die Zulassungsstelle der Verwendungszweck und der Halter des Fahrzeuges klar erkennbar sein muss. Bei der Vorsprache benötigen Sie die Fahrgestellnummer und/ oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), beziehungsweise das bisherige Kennzeichen. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II können wir Ihr Anliegen bearbeiten.
Für eine reine Adressänderung innerhalb Münchens brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.
Voraussetzungen
Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II und das CoC / die EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres geleasten / finanzierten Fahrzeugs nicht zur Hand, müssen diese Dokumente von Ihrer Bank / Ihrem Händler an die
Zulassungsstelle München
Eichstätter Str. 2
80686 München
geschickt werden. Nur hier können Sie Sie diese Dienstleistung erhalten.
Fragen & Antworten
Für eine reine Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges vereinbaren Sie bitte online einen Termin für „Fahrzeug abmelden“.
- Fabrikneues Fahrzeug oder Tageszulassung anmelden
- Fahrzeug abmelden
- Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens
- Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München
- Fahrzeug wieder anmelden
- Die Wiederzulassung muss auf den gleichen Fahrzeughalter und das gleiche amtliche Kennzeichen erfolgen.
- Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung der Förderorganisation erforderlich, nicht der Finanzierungsbrief.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Fax: +49 89 233-98936272
Adresse
Eichstätter Straße 2
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Nur nach Terminvereinbarung