Rotes Dauerkennzeichen für Handel, Werkstätten und Hersteller beantragen

Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können für die eigene betriebliche Verwendung rote Dauerkennzeichen erhalten.

Damit dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:

  • Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
  • Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
  • Überführungsfahrten (nur innerhalb Deutschland)

Voraussetzungen

  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
    München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Es muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung des Bedarfs)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Führungszeugnis beziehungsweise Europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Gewerbeanmeldung (in Kopie)
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) sowie Vollmacht und Ausweis des Zeichnungsberechtigten und des Bevollmächtigten
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Nachweise über den Bedarf (zum Beispiel mit Kaufverträgen)
  • Nachweis über den Verkaufsplatz (in Kopie)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Ab 192,90 Euro (zuzüglich Kennzeichenschilder)

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeugzulassungsverordnung
Straßenverkehrszulassungsordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Nur nach Terminvereinbarung

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