Rotes Dauerkennzeichen für Handel, Werkstätten und Hersteller beantragen
Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können für die eigene betriebliche Verwendung rote Dauerkennzeichen erhalten.
Damit dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:
- Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
- Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
- Überführungsfahrten (nur innerhalb Deutschland)
Voraussetzungen
-
Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung) - Es muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.
Benötigte Unterlagen
- schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung des Bedarfs)
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Führungszeugnis beziehungsweise Europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Gewerbeanmeldung (in Kopie)
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) sowie Vollmacht und Ausweis des Zeichnungsberechtigten und des Bevollmächtigten
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Nachweise über den Bedarf (zum Beispiel mit Kaufverträgen)
- Nachweis über den Verkaufsplatz (in Kopie)
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Ab 192,90 Euro (zuzüglich Kennzeichenschilder)
Rechtliche Grundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung
Straßenverkehrszulassungsordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Adresse
Eichstätter Straße 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung