Saisonkennzeichen beantragen
Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können ein Saisonkennzeichen erhalten. Dazu kann ein Zeitraum festgelegt werden, für den die Zulassung jedes Jahr gelten soll.
Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren.
Ab 1.10.2017 haben Sie die Möglichkeit, ein Oldtimer- mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren. Das Kennzeichen darf maximal zwei Buchstaben und drei Zahlen beziehungsweise einen Buchstaben und vier Zahlen enthalten, welche Sie über das Internet reservieren können. Eventuell vorhandene längere Kombinationen müssen gebührenpflichtig umgekennzeichnet werden.
Das Fahrzeug darf nur innerhalb der auf dem Kennzeichen angegebenen Zeit betrieben oder auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden.
Wenn das Fahrzeug verkauft wird, muss dies der Zulassungsbehörde gemeldet werden, unabhängig davon ob de Zeitpunkt des Verkaufs innerhalb oder außerhalb der Saisonzulassung liegt.
Dieser Zeitraum kann zwischen zwei und elf Monaten betragen. Der gewünschte Zeitraum wird auf das Kennzeichen geprägt und in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen. Die Zulassung gilt jeweils für volle Monate und beginnt ab dem ersten Tag eines Monats und endet am letzten Tag eines Monats.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen.
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung für den neuen Versicherungszeitraum)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder (nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Ab 27,10 Euro
Rechtliche Grundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung
Straßenverkehrszulassungsordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Adresse
Eichstätter Straße 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung