Staatliche Behörden
Kreisverwaltungsreferat
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Hauptabteilung II, Einwohnerwesen, Ausländerbehörde, Abteilung II/3 Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Die Ausländerbehörde ist unter anderem zuständig für ausländerrechtliche Angelegenheiten wie z.B. die Erteilung von Aufenthaltstiteln (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthaltserlaubnis-EG) und die Erteilung von Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen für die Integrationskurse; die Bearbeitung von Visaanträgen (z.B. zum Zweck des Familiennachzugs, der Erwerbstätigkeit, des Studiums oder zum Zweck des Sprachkurses); die Ausstellung einer Freizügigkeitsbescheinigung oder einer Daueraufenthaltsbescheinigung für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die Ausstellung einer Aufenthaltskarte oder einer Daueraufenthaltskarte für Angehörige von Unionsbürgen.
Angebot
Ausländerbehörde der Landeshauptstadt München
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