Feststellungsverfahren deutsche Staatsangehörigkeit

Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen.

Auf entsprechenden Antrag hin erhalten Sie als Deutsche*r einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse.

Als Ausländer*in erhalten Sie auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der Sie nachweisen können, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

In den jeweiligen Anträgen legen Sie Ihre persönlichen Daten dar und geben die Urkunden oder sonstige Beweismittel bei, mit denen der Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit belegt werden können.


Voraussetzungen

Bitte reichen Sie den Antrag als Online-Antrag ein.

Sollten Unsicherheiten bestehen, dann wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen und mit Angabe Ihrer Telefonnummer über unser Kontaktformular an uns.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Staatsangehörigkeitsausweis: 51 Euro
Negativbescheinigung: 51 Euro

Rechtliche Grundlagen

§§ 3, 17, 30 StAG
Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44890

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Nur nach Terminvereinbarung

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