Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit beantragt haben, können Sie einen Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.
Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit beantragt haben und die zuständige Stelle dieses Staates Ihnen die Einbürgerung zugesichert hat, können Sie die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Der Antrag auf Entlassung muss schriftlich gestellt werden und muss durch die Staatsangehörigkeitsbehörde genehmigt werden.
Der Antrag kann nicht bewilligt werden, wenn Sie in einem aktiven Dienst- oder Amtsverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat der Bundeswehr stehen, solange Ihr Dienstverhältnis nicht beendet ist, mit Ausnahme der ehrenamtlich tätigen Personen.
Wenn Sie eine Frage haben, wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Telefonnummer über unser Kontaktformular an uns.
Voraussetzungen
- eine andere Staatsangehörigkeit wurde beantragt
- die Verleihung der anderen Staatsangehörigkeit wurde zugesichert
- kein aktives Dienstverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat,
- keine Wehrpflicht
Benötigte Unterlagen
- deutsches Ausweisdokument
- schriftliche Zusicherung der zuständigen Stelle des anderen Staates
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
etwa drei Monate
Gebührenrahmen
51 Euro
Rechtliche Grundlagen
§ 22 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung
Ruppertstraße 19
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Adresse
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