Verlust von Aufenthalts- oder Ausweisdokumenten
Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel, Reiseausweis oder andere Dokumente verloren haben oder diese gestohlen wurden, können Sie hier den Verlust melden.
Öffnungszeiten
Keine persönliche Vorsprache erforderlich
Folgenden gestohlene oder verloren gegange Dokumente, können Sie bei der Ausländerbehörde melden:
- Aufenthaltsdokument (eAT, Duldung oder Gestattung)
- ID-Karte (nur bei EU-Bürger*innen)
- Reiseausweis (für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose)
- Ausländischer Reisepass
Wenn Sie Ihr Dokument nach der Verlustanzeige wieder gefunden haben, dann widerrufen Sie den Verlust.
Melden Sie uns den Verlust oder Widerruf eines Verlustes online oder per Post. Sie können die Meldung für Ihre eigenen Ausweisdokumente und für die Ihrer minderjährigen Kinder vornehmen.
Wir bearbeiten Ihre Verlustanzeige und lassen die Dokumente zur Fahndung ausschreiben. Die so gesperrten Dokumente können für Reisen nicht mehr genutzt werden.
Wenn es sich um einen eAT, Reiseausweis, eine Duldung oder Gestattung handelt, erhalten Sie nach Ihrer Verlustanzeige von uns einen Termin zur Neubestellung des jeweiligen Dokuments.
Wenn Sie Ihren eAT verloren haben, erhalten Sie von uns als Ersatz für die Nutzung in Deutschland eine Bescheinigung über den Aufenthaltstitel. Eine Neubestellung des eAT veranlassen wir nach 14 Tagen ab Meldung des Verlustes.
Bei einem Widerruf des Verlustes, kann nicht immer mit der sofortigen weltweiten Löschung der Ausschreibung des Dokuments in den internationalen Sachfahndungssystemen gerechnet werden. Daher ist es möglich, dass ein wieder aufgefundenes Dokument nicht uneingeschränkt weiterverwendet werden kann und es bei späteren internationalen Reisen zu Rückfragen bei Ein- und Ausreise kommt.
Wenn Sie Ihren eAT verloren haben, müssen Sie die Online-Ausweisfunktion über den Sperr-Notruf sperren lassen, falls diese freigeschaltet ist.
Wenn Sie eine ID-Karte (nur EU-Bürger*in) oder einen ausländischen Reisepass verloren haben, nehmen Sie bitte zusätzlich Kontakt mit Ihrer Botschaft auf.
Voraussetzungen
Sie sind im Stadtgebiet München wohnhaft mit Ihrem Hauptwohnsitz und haben Ihr Dokument verloren.
Benötigte Unterlagen
- Angaben zu den Umständen des Verlustes (Datum, Ort und Umstände)
- Polizeiliche Verlustanzeige (soweit vorhanden)
- Angaben zu den Ausweisdaten (soweit bekannt: ausstellende Behörde, Ausweisnummer/ Passnummer/ Seriennummer und Ausstellungsdatum)
- Kopie des betroffenen Dokuments (soweit vorhanden)
- Bei einem Widerruf des Verlustes: Verlustanzeige von der Ausländerbehörde München
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
zwei Wochen
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
Fragen & Antworten
Zur Hilfe in Notfällen können Sie hier einen Termin buchen:
Informationen zum Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass finden Sie online.
Wenn Sie bereits ein Ersatzdokument erhalten haben, sind Sie verpflichtet, das wiedergefundene Dokument bei der zuständigen Behörde abzugeben.
Wenn es sich um ein Aufenthaltsdokument oder Reiseausweis der Ausländerbehörde handelt, werfen Sie es für die Abgabe im Umschlag in den Briefkasten am KVR ein oder senden Sie es uns per Brief zurück an folgende Adresse:
Kreisverwaltungsreferat
Ausländerangelegenheiten
HA-II/312 (Dokumentenausgabe)
Ruppertstraße 19
80337 München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Telefon
Sprechzeiten
- Mo. 07:30 - 15:30
- Di. 07:30 - 15:30
- Mi. 07:30 - 15:30
- Do. 07:30 - 15:30
- Fr. 07:30 - 13:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-27501
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A
Keine persönliche Vorsprache erforderlich