Führungszeugnis für Ehrenamtliche

Alle Informationen für ein (erweitertes) Führungszeugnis für Ihre ehrenamtliche Tätigkei bei einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung bekommen Sie hier.

Beschreibung

Wenn Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung ein Führungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis brauchen, dann bekommen Sie hier alle Informationen.

Sie können den Antrag in allen Bürgerbüros  stellen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.

Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Dort wird der Antrag bearbeitet und das Führungszeugnis ausgestellt.

Wir stellen auf ein neues Terminvereinbarungs-System um.

Bitte beachten Sie deshalb:    

Voraussetzungen

  • Sie bekommen das Führungszeugnis gebührenfrei. Dazu benötigen Sie einen Nachweis über Ihre ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit.
  • Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch Nebenwohnung gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
  • Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist rechtlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann eine Person Ihres Vertrauens als Bote den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag abgeben und dazu Ihren Ausweis im Original vorlegen. Eine Kopie des Ausweises reicht in diesem Fall nicht aus
  • Sie können das Führungszeugnis auch per Post beantragen.
  • Das Mindestalter für ein Führungszeugnis ist 14 Jahre. Für Jugendliche unter 18 Jahren können die Eltern (Sorgeberechtigte, gesetzliche Vertreter) das Führungszeugnis beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis: Pass oder Personalausweis
  • Wenn Sie den Antrag per Post schicken: ausgefülltes Antragsformular mit beglaubigter Unterschrift.
  • Nachweis über Ihre ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit (ausgestellt auf Ihren Namen, mit Stempel und Unterschrift der Einrichtung/Organisation, für die Sie tätig sind)
  • zusätzlich beim erweiterten Führungszeugnis: Aufforderungsschreiben (der Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Im Regelfall zwei bis drei Wochen.
Beim europäischen Führungszeugnis bis zu sechs Wochen.

Gebührenrahmen

Gebührenfrei (bei Nachweis einer ehrenamtlichen, gemeinnützigen Tätigkeit)

Fragen & Antworten

Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:

  • Führungszeugnis für private Zwecke: Sie bekommen das Führungszeugnis mit der Post zugeschickt und können es an die Stelle (zum Beispiel Verein, Personalbüro) weiterleiten, die das Führungszeugnis von Ihnen angefordert hat.
  • Führungszeugnis für eine Behörde: Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird der genaue Verwendungszweck im Antrag vermerkt und das Führungszeugnis direkt dorthin gesandt. Wenn Sie vorher erfahren wollen, was in Ihrem Führungszeugnis steht, können Sie sich an ein Amtsgericht Ihrer Wahl wenden und dort Einsicht nehmen.
  • Erweitertes Führungszeugnis: Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (zum Beispiel Schule, Sportverein). Für den Antrag müssen Sie eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt. Einen Vordruck für dieses Aufforderungsschreiben finden Sie unter „Formulare & Links (als Download).
  • Europäisches Führungszeugnis:  Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen.In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.
Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten

Service-Schalter

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45371

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

Ähnliche Leistungen

Förderung von Projekten gegen Rechtsextremismus und Rassismus

Projekte und Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit können mit bis zu 10.000 Euro von der Stadt gefördert werden.

Bewerbung für das Schöffenamt

Schöff*innen sind ehrenamtliche Richter in der Strafjustiz an den Amtsgerichten und Landgerichten.

Betreuer*innen für Ferienangebote

Du hast Freude im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, bist mindestens 18 Jahre alt und suchst einen sinnvollen Ferienjob? Dann melde dich bei uns!

München dankt! Schüler*innen

Auszeichnung der Landeshauptstadt München für im schulischen Bereich ehrenamtlich engagierte Schüler*innen

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

2029 werden ehrenamtliche Richter*innen für das Bayerische Verwaltungsgericht München gewählt. Sie können sich ab sofort für dieses Ehrenamt vormerken lassen.

Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung

Wenn Sie sich für Menschen mit Unterstützungsbedarf einsetzen wollen, können Sie eine rechtliche Betreuung übernehmen.

Mosaik Jugendpreis – mit Vielfalt gegen Rassismus

Projekte, die sich gegen Rassismus oder für Dialog und Begegnung einsetzen, können mit dem Mosaik Jugendpreis – mit Vielfalt gegen Rassismus ausgezeichnet werden.

Engagement als Schulweghelfer*in

Sie wollen Ihre Zeit den Schulkindern widmen und uns helfen, die Schulwegsicherheit zu erhöhen? Wir beraten und begleiten Sie gerne.

Bayerische Ehrenamtskarte

Wenn Sie sich seit über zwei Jahren mindestens 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagieren, können Sie zahlreiche Vergünstigungen mit der Ehrenamtskarte erhalten.