Parkausweis für Soziale Dienste

Personen und Organisationen, die pflegebedürftige Menschen betreuen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.

Beschreibung

Neuantrag
Wenn Sie für Ihre Tätigkeit in der Pflege hilfsbedürftiger Personen auf Parkerleichterungen angewiesen sind, um Ihr Fahrzeug am Einsatzort abzustellen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. In diese können wir bis zu drei Fahrzeuge eintragen. Dasselbe Fahrzeug kann in mehrere Parkausweise eingetragen werden. Der Ausweis gilt immer nur für das Fahrzeug, in welchem dieser beim Parken ausgelegt wird.

Umschreibung
Sofern sich Ihre Fahrzeuge bzw. Kennzeichen ändern, kann eine Umschreibung des Parkausweises für die Restlaufzeit beantragt werden

Verlängerung


Etwa 6 Wochen vor Ablauf der Parklizenz sollten Sie die Verlängerung beantragen. Hier benötigen wir wieder einen vollständigen Antrag. Eine automatische Verlängerung ist leider nicht möglich.

Voraussetzungen

Der soziale Dienst (Verein/ Verband/ Unternehmen) ist zwingend zur Durchführung fortlaufender Betreuungsaufgaben beim Patienten auf Parkerleichterungen angewiesen.

Benötigte Unterlagen

Für den Online-Antrag (Neuantrag oder Verlängerung) müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.

  • Nachweis über die Hilfs- oder Pflegetätigkeit (z.B. Zulassung oder Versorgungsvertrag der Pflegekasse)
  • Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Für den Online-Antrag auf Umschreibung müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.

  • Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bild des komplett durchgerissenen aktuellen Parkausweises

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bei Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in aller Regel innerhalb von drei Werktagen nach Antragseingang. Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, übersenden wir Ihnen auf Wunsch sofort nach der Bearbeitung Ihres Antrags eine Antragsbestätigung per E-Mail, welche von den Überwachungskräften maximal eine Woche toleriert wird.

Gebührenrahmen

  • 12 Monate gültig: 30 Euro
  • 24 Monate gültig: 60 Euro

Parkausweis für die Restlaufzeit umschreiben: 10 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Der Parkausweis gilt ausschließlich für das Parken am Einsatzort während der Arbeitszeit.

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung (§46 Absatz 1 Satz 1 Nr.11)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 13
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

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