Bundesweiter Parkausweis für Behinderte
Beeinträchtigte mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen bundesweiten Parkausweis (orange) beantragen.
Beschreibung
Neuantrag
Beeinträchtigte mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen orangenen Parkausweis beantragen, mit welchem deutschlandweit verschiedene Parkerleichterungen verbunden sind. Der Parkausweis gilt allerdings nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen.
Verlängerung
Der Parkausweis gilt maximal 5 Jahre. Danach muss dieser neu beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auch bei einer persönlichen Vorsprache den Parkausweis nicht mitgeben können.
Voraussetzungen
Art der Behinderung:
- Personen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit einem GdB von mindestens 70
Weitere Voraussetzungen:
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet
- Die Behinderung ist amtlich vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) festgestellt. Sie haben einen Schwerbehindertenausweis oder eine Bestätigung vom ZBFS.
Benötigte Unterlagen
Benötigte Antragsunterlagen:
- Bescheinigung des ZBFS (mit Vermerk über die bundesweiten Parkerleichterungen)
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) oder Bescheinigung des ZBFS über die Funktionseinschränkung
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Termin
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Implerstraße 13
81371 München
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Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze