Veranstaltungsanmeldung – Privatgrund und städtischen Grünanlagen

Eine Veranstaltung im Freien auf Privatgrund muss angemeldet werden. Eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünanlage benötigt eine Ausnahmegenehmigung.

Beschreibung

Für einen geordneten Verlauf der Veranstaltung kann die Behörde besondere Auflagen erteilen (zum Beispiel Brandschutz, Lärmschutz, Sanitäter, Lebensmittelhygiene).

Außerdem gibt es Veranstaltungen, die ausdrücklich von der Behörde erlaubt (nicht nur angemeldet) werden müssen. Die Erlaubnispflicht müssen Sie in diesen Fällen beachten:

  • wenn die Anmeldefrist von mindestens einer Woche nicht eingehalten wurde
  • bei allen motorsportlichen Veranstaltungen
  • bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucher*innen (ausgenommen der Veranstaltungsort hat eine Zulassung für die Besucherzahl)

Formelles Sicherheitskonzept:
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für Ihre Veranstaltung ein formelles Sicherheitskonzept erstellen und abstimmen.

Abgabe von Speisen und Getränken:
Für die Abgabe von Speisen und Getränken kann zusätzlich eine gastronomische Erlaubnis (vorübergehende Gaststättenerlaubnis) notwendig sein.

Aufbauten/Podien:
Für dauerhafte bauliche Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sogenannte "fliegende Bauten" (Bude, Zelt, Bühne) müssen Sie vorher der Bauaufsichtsbehörde melden. Dies gilt nicht für unbedeutende fliegende Bauten unter 75 Quadratmeter Fläche und unter fünf Meter Höhe, die keine größeren Lasten aufzunehmen haben oder von denen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann.

Abfallvermeidungs- und Abfalltrennungspflicht
Zur Abfallvermeidungs- und Abfalltrennungspflicht informieren Sie sich bitte beim Abfallwirtschaftsbetrieb.

Bitte beachten Sie, dass in München bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund Einwegverbot herrscht.

Weitere Informationen zum städtischen Einwegverbot finden Sie auf der
Homepage des 
Abfallwirtschaftsbetriebs München.

Auch wer eine nicht-öffentliche/private Veranstaltung im Freien auf Privatgrund  organisieren will, muss die Veranstaltung unter bestimmten Voraussetzungen anmelden. Dazu empfehlen wir im Einzelfall beim Veranstaltungs- und Versammlungsbüro telefonisch oder per E-Mail nachzufragen.

Antragsfrist:

  • Veranstaltungen auf Privatgrund:
    so früh wie möglich, spätestens eine Woche  vor dem Termin
  • Veranstaltungen auf städtischen Grünanlagen:  zwei Monate vor dem geplanten Termin

Benötigte Unterlagen

  • Anmeldung für öffentliche Vergnügungsveranstaltung im Freien auf Privatgrund und in städtischen Grünanlagen
  • Planskizze

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Auf Privatgrund und in städtischen Grünanlagen: 15 Euro – 1250 Euro (abhängig von Bearbeitungsaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung der Veranstaltung)

In städtischen Grünanlagen können gegebenenfalls zusätzlich Nutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührensatzung für Grünanlagen erhoben werden.

Rechtliche Grundlagen

Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Städtische Grünanlagensatzung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45124

Adresse

Ruppertstraße 11
80337 München

Ähnliche Leistungen

Versammlung anmelden

Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Demonstration) unter freiem Himmel veranstalten will, muss dies anmelden.

Jugendarbeitsschutz

Ausnahmegenehmigungen vom Jugendarbeitsschutz für Kinder unter 15 Jahren für gestaltende / künstlerische Mitwirkung bei Veranstaltungen und Produktionen.

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis beantragen

Für einen vorübergehenden Ausschank von Alkohol aus besonderem Anlass (Jubiläumsfeier, Weihnachtsmarkt, Vereinsfest) wird eine vorübergehende Erlaubnis benötigt.

Messe, Markt, Ausstellung – Städtischer Grund oder Grünanlagen

Wer auf städtischem Privatgrund oder in einer Grünanlage mit Marktpriviligien eine Messe, Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt eine Festsetzung.

Veranstaltungsanmeldung – Geschlossene Räume

Wer eine öffentliche Vergnügungsveranstaltung (Tanz-, Musik- oder Sportveranstaltung) in geschlossenen Räumen organisieren will, muss dies anmelden.

Messe, Markt, Ausstellung – Geschlossene Räume

Wer in geschlossenen Räumen mit Marktpriviligien eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt eine Festsetzung.

Messe, Markt, Ausstellung – Öffentlicher Straßengrund

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten und dafür Marktprivilegien beanspruchen will, braucht eine Festsetzung.

Veranstaltungserlaubnis – Öffentliche Straßen und Plätze

Wer eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen und Plätzen organisieren will, benötigt dazu eine Erlaubnis.

Stiller Feiertag

An sogenannten stillen Feiertagen gelten in Bayern Beschränkungen für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen.

Vorübergehendes Haltverbot für Filmaufnahmen und Veranstaltungen

Sie können ein vorübergehendes Haltverbot beantragen, wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone für Filmaufnahmen oder Veranstaltungen benötigen.