Gewerbe-Ummeldung

Wenn sich der Standort oder die Art Ihres Gewerbes verändert oder Sie den Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitern, ist eine Ummeldung erforderlich.

Beschreibung

Eine Ummeldung ist erforderlich wenn

  • der Standort des Gewerbes innerhalb Münchens verändert wird (Verlegung).
  • die Art/ der Gegenstand des Gewerbes verändert wird
  • der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert wird, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind

In folgenden Fällen können Sie uns gerne freiwillig Änderungen mitteilen:
Zum Beispiel:

  • Aufgabe einer Tätigkeit
  • Änderung des Namens des*der Gewerbetreibenden
  • Nebenerwerb

Sonderfall Zweitschrift
Sie können bei uns auch eine Zweitschrift der Ummeldebescheinigung beantragen.Die Gebühr beträgt 15 Euro. Schicken Sie uns Ihren Antrag bitte per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises. Sie erhalten die Zweitschrift in der Regel innerhalb einer Woche per Post. Die Rechnung über 15 Euro senden wir Ihnen ebenfalls zu.
Hinweis:
Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person), ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig. Die Gewerbebehörde berät Sie im Einzelfall gerne.

Voraussetzungen

Bitte nutzen Sie die Online-Gewerbemeldung.

Bei folgenden Unternehmensarten können Sie ihr Gewerbe online ummelden:

  • Einzelunternehmen (eingetragen und nicht eingetragen)
  • Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmensgesellschaft (UG auch haftungsbeschränkt)
  • Aktiengesellschaften

In anderen Fällen bitten wir Sie, die Gewerbeummeldung per E-Mail mit den jeweiligen erforderlichen Unterlagen vorzunehmen (siehe „benötigte Unterlagen") oder einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren.

Wenn Sie das Gewerbe auf Tätigkeiten erweitern, die erlaubnispflichtig sind, legen Sie bitte eine Kopie der entsprechenden Erlaubnis bei, für Tätigkeiten im Vollhandwerk bitte eine Kopie der Handwerkskarte.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeummeldung
    (wichtig: Geben Sie das Datum der Änderung an.)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: ein Registerauszug (mit allen Eintragungen)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

40 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Bei Verlegung in eine andere Kommune sind zwei Schritte erforderlich:

  • Abmeldung bei der Gewerbebehörde des bisherigen Standorts
  • Anmeldung bei der Gewerbebehörde des neuen Standorts

Bitte teilen Sie uns die Namensänderung schriftlich per Post oder E-Mail mit und legen eine Kopie der Heiratsurkunde bei.

Ja, es ist möglich, das bisher gemeldete Gewerbe auf eine branchenfremde Tätigkeit zu erweitern. Weiterhin ist es möglich, die bisher gemeldete und nicht mehr ausgeübte Tätigkeit vollständig in eine künftig ausgeübte – auch branchenfremde – Tätigkeit zu ändern.
Voraussetzung: Die Betriebsstätte bleibt dieselbe.

Rechtliche Grundlagen

§14 Gewerbeordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG

Telefon

Sprechzeiten

  • Mo. 07:30 - 15:30
  • Di. 07:30 - 15:30
  • Mi. 07:30 - 15:30
  • Do. 07:30 - 15:30
  • Fr. 07:30 - 13:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Nur nach Terminvereinbarung

Ähnliche Leistungen

Schwarzarbeit

Wir überwachen, ob die notwendige Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbekarte vorliegt und ob eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgt ist.

Eröffnung einer Niederlassung in München

Sie planen eine Niederlassung? Wir beraten ausländische Unternehmen bei Fragen zur Ansiedlung in München.

Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit

Arbeitgeber, die eine Genehmigung zur Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen brauchen, müssen dies beantragen.

Gewerbe-Abmeldung

Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beenden, eine Betriebsstätte aufgeben oder mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde umziehen, müssen Sie uns informieren.

Beauftragung eines amtsärztlichen Gutachtens

Als Behörde oder öffentliche Einrichtungen können Sie bei uns amts- und personalärztliche Begutachtungen Ihrer Münchner Mitarbeiter*innen in Auftrag geben.

Gewerbesteuer

Wenn Sie in München ein gewerbliches Unternehmen betreiben, unterliegt dieses der Gewerbesteuerpflicht.