Gewerbe-Abmeldung
Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beenden, eine Betriebsstätte aufgeben oder mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde umziehen, müssen Sie uns informieren.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Sonderfall Zweitschrift
Sie können bei uns eine Zweitschrift der Abmeldebescheinigung beantragen. Die Gebühr beträgt 15 Euro. Schicken Sie uns Ihren Antrag per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises. Sie erhalten die Zweitschrift in der Regel innerhalb einer Woche per Post. Die Rechnung über 15 Euro senden wir Ihnen ebenfalls zu.
Bei folgenden Unternehmensarten können Sie Ihr Gewerbe online abmelden:
- Einzelunternehmen (eingetragen und nicht eingetragen)
- Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmensgesellschaft (UG auch haftungsbeschränkt)
- Aktiengesellschaften
In anderen Fällen bitten wir Sie, die Gewerbeabmeldung per E-Mail mit den jeweils erforderlichen Unterlagen vorzunehmen (siehe "benötigte Unterlagen“) oder einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Formular „Gewerbeabmeldung“
(wichtig: geben Sie das Datum der Betriebsaufgabe an) - Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- Gewerbeschein oder Kopie des Gewerbescheins
- bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie
Fragen & Antworten
Bei Verlegung in eine andere Kommune sind zwei Schritte erforderlich:
- Abmeldung bei der Gewerbebehörde des bisherigen Standortes
- Anmeldung bei der Gewerbebehörde des neuen Standorts
Rechtliche Grundlagen
§14 Gewerbeordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG
Termin
Internet
Telefon
Sprechzeiten
- Mo. 07:30 - 15:30
- Di. 07:30 - 15:30
- Mi. 07:30 - 15:30
- Do. 07:30 - 15:30
- Fr. 07:30 - 13:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
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Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
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Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
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