Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Alle Informationen für ein (erweitertes) Führungszeugnis für Ihre ehrenamtliche Tätigkei bei einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung bekommen Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung ein Führungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis brauchen, dann bekommen Sie hier alle Informationen.
Sie können den Antrag in allen Bürgerbüros stellen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.
Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Dort wird der Antrag bearbeitet und das Führungszeugnis ausgestellt.
Wir stellen auf ein neues Terminvereinbarungs-System um.
Bitte beachten Sie deshalb:
- Terminvereinbarung bis zum 27. Oktober
- Terminvereinbarung ab dem 28. Oktober
Voraussetzungen
- Sie bekommen das Führungszeugnis gebührenfrei. Dazu benötigen Sie einen Nachweis über Ihre ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit.
- Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch Nebenwohnung gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
- Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist rechtlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann eine Person Ihres Vertrauens als Bote den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag abgeben und dazu Ihren Ausweis im Original vorlegen. Eine Kopie des Ausweises reicht in diesem Fall nicht aus
- Sie können das Führungszeugnis auch per Post beantragen.
- Das Mindestalter für ein Führungszeugnis ist 14 Jahre. Für Jugendliche unter 18 Jahren können die Eltern (Sorgeberechtigte, gesetzliche Vertreter) das Führungszeugnis beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis: Pass oder Personalausweis
- Wenn Sie den Antrag per Post schicken: ausgefülltes Antragsformular mit beglaubigter Unterschrift.
- Nachweis über Ihre ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit (ausgestellt auf Ihren Namen, mit Stempel und Unterschrift der Einrichtung/Organisation, für die Sie tätig sind)
- zusätzlich beim erweiterten Führungszeugnis: Aufforderungsschreiben (der Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt)
Fragen & Antworten
Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:
- Führungszeugnis für private Zwecke: Sie bekommen das Führungszeugnis mit der Post zugeschickt und können es an die Stelle (zum Beispiel Verein, Personalbüro) weiterleiten, die das Führungszeugnis von Ihnen angefordert hat.
- Führungszeugnis für eine Behörde: Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird der genaue Verwendungszweck im Antrag vermerkt und das Führungszeugnis direkt dorthin gesandt. Wenn Sie vorher erfahren wollen, was in Ihrem Führungszeugnis steht, können Sie sich an ein Amtsgericht Ihrer Wahl wenden und dort Einsicht nehmen.
- Erweitertes Führungszeugnis: Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (zum Beispiel Schule, Sportverein). Für den Antrag müssen Sie eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt. Einen Vordruck für dieses Aufforderungsschreiben finden Sie unter „Formulare & Links (als Download).
- Europäisches Führungszeugnis: Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen.In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.
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Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze