Förderung von Kindern im Vorschulalter

Wenn ihr Kind im Alter von 4 bis 7 Jahren ist und Sie es zu Hause auf die Schule vorbereiten wollen, können Sie das Förderprogramm HIPPY in Anspruch nehmen.

Beschreibung

HIPPY ist ein interkulturelles und integratives Programm der Elternbildung und frühen Förderung von Kindern. Unter dem Motto "Erfolg in der Schule beginnt zu Hause" unterstützt das HIPPY-Programm Eltern dabei, ihre vier- bis siebenjährigen Kinder zu Hause in ihrer Entwicklung zu fördern.

Ein wichtiges Ziel ist es dabei, Eltern zu befähigen, anhand der eigens dafür entwickelten Spiel- und Lernmaterialien, täglich 20 bis 30 Minuten mit ihren Kindern zu üben und zu spielen. In diese Materialien werden die Eltern im wöchentlichen Wechsel von Hausbesuchen und Elterngruppentreffen eingewiesen. In den Elterngruppen werden zudem Themen zur Stärkung der Elternkompetenz, Erziehung und Bildung besprochen. HIPPY wird stadtweit angeboten.

Voraussetzungen

  • Jede Woche eine Stunde Zeit für eine Einweisung mit der Methode des Rollenspiels, abwechselnd zu Hause oder in Form von Gruppentreffen mit anderen Teilnehmer*innen aus Ihrem Stadtteil.
  • Ein Elternteil sollte bereit sein, an fünf Tagen in der Woche circa 15-20 Minuten mit seinem Kind zu spielen und zu lernen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Das Programm beginnt jährlich im Oktober. Nach Absprache ist auch ein Einstieg in ein bereits laufendes Programm möglich.

Gebührenrahmen

Jährliche Teilnahmegebühr 80 Euro pro Kind.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Wer lernt mit meinem Kind?
Die Eltern lernen, spielen und üben jeden Tag nach der Einweisung der HIPPY-Materialien mit ihrem Kind.

Kommt jeden Tag eine Lehrer*in nach Hause und arbeitet mit meinem Kind?
Nein, die Übungen führen die Eltern durch.

Wie oft findet der Termin in der Woche statt?
Jede Woche einmal für 1-2 Stunden.

Kann ich teilnehmen, wenn mein „Deutsch“ nicht so gut ist?
Ja, jeder, der sein Kind fördern möchte, kann teilnehmen. Durch die Vielfalt der Materialien kann auf die Bedürfnisse der Familien eingegangen und weiter darauf aufgebaut werden.

Findet das Programm in den Ferien statt?
Nein.

Kann ich mit meinem behinderten Kind teilnehmen?
Grundsätzlich ja.

Kann ich teilnehmen, wenn ich berufstätig bin oder einen Deutschkurs besuche?
Ja.

Rechtliche Grundlagen

§ 16 SGB VIII

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Angebote für Familien, Frauen und Männer

Telefon

Post

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Luitpoldstraße 3
80335 München

Fax: +49 89 233-33587

Adresse

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Schulsprengel – Gastschulantrag

Für öffentliche Grund-, Förder- und Mittelschulen gilt Sprengelpflicht. Bei zwingenden, persönlichen Gründen können Sie davon eine Ausnahme beantragen.

Fahrtkostenerstattung Schulweg

Münchner Schüler*innen können für ihren Schulweg eine Kostenbefreiung oder die Rückerstattung von Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr beantragen.

Reformierte Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung

Wenn Ihr Kind im September in die Schule kommen soll, muss es zuvor an der reformierten Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung (rSEU) teilnehmen.

Anmeldung für die Grundschule

Wenn Ihr Kind bis zum 30. September sechs Jahre alt wird, müssen Sie es am 13. März 2024 an der zuständigen Grundschule zur Einschulung anmelden.