Fahrzeug wieder anmelden
Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) nicht länger als 7 Jahre abgemeldet ist und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, sind Sie hier richtig.
Beschreibung
Mit Ihrer Online-Ausweis-Funktion können Sie ganz bequem von zu Hause aus Ihr Fahrzeug wiederzulassen.
- Eine Wiederzulassung geht nur, wenn Sie bei der Abmeldung das Kennzeichen reserviert haben. Bitte halten Sie Ihre Reservierungspin bereit.
- Wenn Sie bereits ein Euro-Kennzeichen haben (blaues Band am linken Rand des Kennzeichens), können Sie das „alte Kennzeichen“ wieder verwenden.
- Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger für Arbeitsmaschinen) können ausschließlich in der KFZ-Zulassungsbehörde zugelassen oder umgeschrieben werden. Dafür brauchen Sie einen Termin.
Haben Sie Ihre PIN für Ihre Online-Ausweis-Funktion nicht mehr, so können Sie sich in jedem Bürgerbüro eine neue PIN vergeben lassen, oder Online beantragen.
Um einen Termin vor Ort zu vereinbaren, müssen Sie zuerst eine Anlaufstelle auswählen.
Voraussetzungen
Internet, Technik und Nutzerkonto
- stabile Internetverbindung
- aktueller Browser, zum Beispiel Chrome, Firefox, Safari oder Edge
- Personalausweis mit Online-Funktion
- Ausweis-App 2 (in jedem App-Store erhältlich)
- elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion und Pin (benötigen Sie Hilfe mit der Aktivierung, so wenden Sie sich bitte an die für den eAT zuständige Stelle)
- BayernID- oder BundID-Nutzerkonto oder privatem ELSTER-Zertifikat
- soll das Fahrzeug auf Ihre Firma angemeldet werden: ELSTER Unternehmenskonto
- Drucker, um mit dem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis "sofort losfahren" zu können (für bis zu zehn Tage in Deutschland)
Benötigte Unterlagen
Onlinefähige Fahrzeugdokumente:
- zugeteilte ZBII (Fahrzeugbrief) des Fahrzeugs mit Rubbelfeld zum Freirubbeln des Verifizierungscodes
- zugeteilte ZBI (Fahrzeugschein) mit Rubbelfeld zum Freirubbeln des Verifizierungscodes (auf der Rückseite) - dieser kann bei erfolgter Online-Stilllegung bereits freigerubbelt sein
- Reservierungspin der Kennzeichenreservierung
- eVB von Ihrer Kraftfahrzeug-Versicherung
- IBAN für die Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
Fragen & Antworten
Voraussetzung:
- Das Fahrzeug war nicht länger als sieben Jahre abgemeldet.
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vorlage eines Ausweises/ Passes ohne Unterschrift der*des Inhaber*in ist es auch möglich, statt des Originalausweises auch eine Kombination aus einer Kopie des Ausweises und einer Kopie des Führerscheines vorzulegen, wenn der Führerschein ein Lichtbild und eine Unterschrift enthält und Sie in München gemeldet sind.
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies gesondert nachzuweisen (durch ein Gerichtsurteil oder einen Sorgerechtsbeschluss)
- Bei Betreuungen für „Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten“: Betreuerausweis
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
- die alten Kennzeichenschilder, falls diese wieder verwendet werden sollen
- bei Kennzeichenänderung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Wenn wir Ihren Zulassungsantrag fertig vorbereitet haben, können Sie als nächstes die Kennzeichenschilder kaufen. Im Umkreis der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros gibt es mehrere private Anbieter, bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Anbieter. Den Preis für die Schilder müssen Sie gesondert bezahlen. Diese Kosten sind nicht in den Zulassungsgebühren enthalten. Den Zulassungsantrag müssen Sie dem Kennzeichen-Hersteller als Nachweis Ihrer Berechtigung vorlegen.
Anschließend müssen Sie wieder zu uns kommen, damit wir die amtlichen Plaketten auf den Kennzeichenschildern anbringen und abstempeln können.
Sie können im Wunschkennzeichen-Portal sich ein neues Kennzeichen aussuchen. Ist Ihr bisheriges noch verfügbar, können Sie auch dieses wieder reservieren. Bei der Zulassung wird dann eine zusätzliche Gebühr von 12,80 Euro zu der Zulassungsgebühr erhoben.
Bei einer Wiederzulassung ohne "Verbleibskennzeichen-Reservierung" wird eine "normale Umschreibungsgebühr" fällig, da ein erhöhter Verarbeitungsaufwand der Daten anfällt.
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