Fahrzeug-Veräußerungsmitteilung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind Sie als bisherige*r Halter*in verpflichtet, den Eigentümerwechsel Ihrer Kfz-Zulassungsstelle zu melden (Veräußerungsanzeige).
Beschreibung
Die Veräußerungsmitteilung können Sie online über das Kontaktformular der Zulassungsstelle einreichen.
Im Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen auswählen: „Sie möchten die Veräußerung (Verkauf, Schenkung) Ihres Fahrzeugs mitteilen“
- Sie haben auf der ersten Seite die Möglichkeit, den Kaufvertrag hochzuladen.
- Im Freitext geben Sie bitte Datum der Veräußerung, Name und Adresse des*der Käufer*in an.
- Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) werden auf der nächsten Seite eingetragen.
Fragen & Antworten
Über die Veräußerungsmitteilung wird der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitgeteilt, dass sich der*die Halter*in eines Kfz geändert hat.
Immer bei einem Verkauf des Fahrzeugs. Hiermit wird die Kfz-Zulassungsstelle über den*die neue*n Halter*in informiert.
Ja, es gehört zu den gesetzlichen Pflichten des*der eingetragenen Halter*in, Änderungen beim Kfz (auch neue*n Besitzer*in) der zuständigen Zulassungsstelle mitzuteilen (§ 13 Abs.4 FZV).
Für diese Mitteilung ist der*die ehemalige (bisherige) Halter*in zuständig, nicht der*die Käufer*in des Fahrzeugs.
Links & Downloads
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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