Eintrag technischer Änderungen in Fahrzeugpapiere
Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen Sie der Kfz-Zulassungsbehörde melden, damit diese die Fahrzeugpapiere berichtigen kann.
Beschreibung
Einige Beispiele für technische Änderungen sind:
- Einbau Katalysator oder Partikelminderungssystem
- Änderungen der Fahrzeugklasse
- Änderung von Hubraum oder Leistung
- Erhöhung/Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
- Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutzlast, der Sattellast, der Aufliegelast, der Anhängelast
Der Einbau eines Partikelminderungssystem hat Einfluss auf die Schadstoffklasse und auf die Berechtigung in sogenannte Umweltzonen einzufahren.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
- Bestätigung/ Abnahme über den Ein- oder Ausbau durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
Rechtliche Grundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde
Termin
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
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