Eintrag technischer Änderungen in Fahrzeugpapiere

Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen Sie der Kfz-Zulassungsbehörde melden, damit diese die Fahrzeugpapiere berichtigen kann.

Beschreibung

Einige Beispiele für technische Änderungen sind:

  • Einbau Katalysator oder Partikelminderungssystem
  • Änderungen der Fahrzeugklasse
  • Änderung von Hubraum oder Leistung
  • Erhöhung/Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
  • Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutzlast, der Sattellast, der Aufliegelast, der Anhängelast

Der Einbau eines Partikelminderungssystem hat Einfluss auf die Schadstoffklasse und auf die Berechtigung in sogenannte Umweltzonen einzufahren.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
  • Bestätigung/ Abnahme über den Ein- oder Ausbau durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes

 

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

ab 11,70 Euro
bei gleichzeitigem Umtausch der Fahrzeugpapiere in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II: 25,80 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeugzulassungsverordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Nur nach Terminvereinbarung

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