eID-Karte (EU/EWR)

Staatsangehörige aus einem EU-Staat (außer Deutschland) oder Norwegen, Island, Liechtenstein können eine eID-Karte beantragen.

Beschreibung

Die eID-Karte im Scheckkartenformat ist 10 Jahre gültig. Sie enthält kein Lichtbild und keine Unterschrift. Die eID-Karte enthält einen Datenchip mit den persönlichen Daten sowie der Anschrift. Sie ist ausschließlich für den Online-Einsatz gedacht und kann nicht als Ausweis- oder Reisedokument genutzt werden.

Sollten Sie sehbeeinträchtigt sein, können Sie für Ihre e-ID-Karte einen transparenten Aufkleber mit den Braille-Zeichen "ad" (für Ausweisdokument) bekommen. Sie können in bei uns bestellen, wenn Sie Ihre e-ID-Karte beantragen oder abholen. Den Braille-Aufkleber erhalten Sie jederzeit auch nachträglich. Rufen Sie dazu beim Bürgerbüro-Servicetelefon unter 089/ 233-96000 an oder schreiben Sie eine E-Mail an: buergerbuero.kvr@muenchen.de

Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen, wenn Sie noch nicht volljährig sind.

Für den Besuch in unseren Bürgerbüros müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Voraussetzungen

  • Sie sind älter als 16 Jahre.
  • Sie sind aus einem EU-Staat oder Norwegen, Island, Liechtenstein.
  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.

Benötigte Unterlagen

  • nationale Identitätsdokumente im Original (ID-Karte/Personalausweis, Reisepass)
  • die Gebühren sind bei Antragstellung vollständig zu entrichten

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa vier bis fünf Wochen

Hinweise zur Abholung

Sie können den Bearbeitungsstand Ihrer eID-Karte online abfragen. Für die Abholung benötigen Sie einen vorab gebuchten Termin.

Die Aushändigung kann an Sie persönlich oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht zum Download erhältlich). Auch Sorgeberechtigte benötigen von den Antragstellenden eine entsprechende Vollmacht, wenn diese 16 Jahre alt sind.

Für die Abholung können Sie optional auch ein entsprechend bevollmächtigtes Dienstleistungsunternehmen Ihrer Wahl engagieren.

Gebührenrahmen

Ausstellung der Karte: 37 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte ermöglicht Ihnen den Zugang zu digitalen deutschen Verwaltungsleistungen und Sie können sich mit ihr im Internet und an Automaten/ Selbstbedienungsterminals identifizieren.

Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und sich entsprechend legitimieren.

Nein. Der von der Bundesdruckerei GmbH angebotene Online-Dienst "Pin-Rücksetzbrief" wurde zum 29.12.2023 eingestellt. Zum Zurücksetzen der Pin müssen Sie persönlich mit der eID-Karte in einem Bürgerbüro vorsprechen.

Sollten Sie sehbeeinträchtigt sein, können Sie für Ihre eID-Karte einen transparenten Aufkleber mit den Braille-Zeichen "ad" (für Ausweisdokument) bekommen. Sie können ihn bei uns bestellen, wenn Sie Ihre eID-Karte beantragen oder abholen. Den Braille-Aufkleber erhalten Sie jederzeit auch nachträglich. Rufen Sie dazu beim Bürgerbüro-Servicetelefon unter 089/ 233-96000 an oder schreiben Sie eine E-Mail an: buergerbuero.kvr@muenchen.de

Ja, bei einem Umzug muss die Adresse auf dem Chip der eID-Karte geändert werden. Dazu muss die eID-Karte im Original in einem Bürgerbüro vorgelegt werden.

Ähnliche Leistungen

Angleichung des Namens an das deutsche Recht

Wenn Sie durch eine Einbürgerung als Spätaussiedler anerkannt oder für ihre Namensführung das deutsche Recht gewählt haben, können Sie ihre Namen anpassen lassen.

Verlust oder Diebstahl der eID-Karte

Wenn Ihnen die eID-Karte verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.

Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG

Für längere Auslandsaufenthalte, brauchen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.

Adressänderung im eAT nach Umzug

Wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets umziehen oder nach München zuziehen, sollten Sie die Adresse auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ändern.

Verlust von Aufenthalts- oder Ausweisdokumenten

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel, Reiseausweis oder andere Dokumente verloren haben oder diese gestohlen wurden, können Sie hier den Verlust melden.

Widerruf Verlust oder Diebstahl der eID-Karte

Wenn Ihre verlorene oder gestohlene eID-Karte wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro.

Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass

Wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben, müssen Sie auch einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.